Kürzlich wollte ich bei einem Zebrastreifen die Straße überqueren und dabei meine Sonderrechte als Fußgänger wahrnehmen. Doch der Fahrer der herannahenden Straßenbahn dachte nicht einmal daran stehenzubleiben. Man sollte den Bim-Fahrern wieder einmal die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung in Erinnerung rufen.

ANTWORT: In diesem Fall, sind leider Sie es als Fußgänger, der eine Nachschulung braucht! Die Sonderrechte hat nämlich die Straßenbahn. Sie muss vor Schutzwegen oder Radfahrerüberfahrten nämlich nicht anhalten, um Fußgängern oder Radfahrern das unbehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Daneben gibt es laut Kuratorium für Verkehrssicherheit eine Reihe weiterer wichtiger Regeln: Das Halten und Parken im Haltestellenbereich - also innerhalb von 15 m vor und nach den Haltestellentafeln - ist während der Betriebszeiten verboten. Auf den Gleisen ist das Parken rund um die Uhr verboten. Das Halten ist erlaubt, der Lenker muss jedoch während der Betriebszeiten im Fahrzeug bleiben. Auf Schienenstraßen - ausgenommen Einbahnstraßen - ist das Zufahren zum linken Fahrbahnrand verboten. Straßenbahnen dürfen ihre Geschwindigkeit erhöhen, auch wenn sie überholt werden.