Mein Sohn war betrunken und hat im Taxi erbrochen. Der Fahrer hat aus seiner Brieftasche einen Ausweis entnommen, um seine Adresse festzustellen, und uns eine Rechnung über 445 Euro geschickt. Darin war auch ein Verdienstentgang enthalten. Ist das korrekt?

ANTWORT: Ja, die liebe Jugend. Erwachsenwerden ist nicht so einfach und zu seinen Fehlern sollte man stehen bzw. diese ausbaden. Dennoch ist die Frage erlaubt und wir haben sie an Peter Lackner von der Wirtschaftskammer weitergeleitet: Generell ist es so, dass Reinigungskosten im Ausmaß der tatsächlich geleisteten Arbeit schadenersatzrechtlich in Rechnung gestellt werden können. Gleiches betrifft den Ausfall eines Fahrzeuges, wenn dieses aufgrund des geschilderten Vorgangs im Zuge der Reinigungsarbeiten für einen bestimmten Zeitraum nicht einsatzfähig ist. Der Vergütungssatz laut Versicherungsverband beträgt für zweischichtig eingesetzte Fahrzeuge derzeit pro Tag 143 Euro. Ihre Leser haben das Recht zu erfahren, für welchen Zeitraum das Fahrzeug nicht in Betrieb genommen werden konnte bzw., ob sich die Höhe der Reinigungskosten nachweisen lassen. Nicht in Ordnung ist – sofern es nicht mit Einverständnis erfolgte – den Ausweis eigenmächtig zu entnehmen.