Damit der versprochene Bonus für Frühbucher nicht zum Malus wird, sollte man die Tipps der Reiseexperten der Arbeiterkammer beachten. „Vergleichen Sie die Preise!“ Aber beachten Sie: Bei einer Buchung einer Reise, die per Telefon, E-Mail oder Fax getätigt wurde, muss der Reisevertrag nicht unterschrieben werden. Dabei können Übermittlungsfehler auftreten: Bewahren Sie alle schriftlichen Buchungsunterlagen auf. Wenn Sie eine Reise über Internet buchen, informieren Sie sich vorher genau über den Veranstalter und drucken Sie sämtliche Seiten des Buchungsvorgangs aus bzw. speichern Sie diese ab. Achten Sie darauf, dass der Reiseveranstalter seine Adresse, Telefonnummer, Firmenbuchnummer und Kontaktmöglichkeiten angibt.

Insolvenzabsicherung

Jeder Veranstalter, der bei uns eine Reise anbietet, ist verpflichtet, eine Absicherung für den Insolvenz-Fall zu treffen. Das gilt auch für Veranstalter innerhalb der EU. Vergewissern Sie sich (vor der Buchung), dass eine solche Absicherung besteht. Das erfahren Sie für österreichische Veranstalter im Internet unter http://www.bmwfj.gv.at. Buchen Sie nicht bei einem unbekannten Internetanbieter!

Anzahlung

Bei der Buchung sind eine Bearbeitungsgebühr sowie eine Anzahlung zu leisten. Die Anzahlung darf aber höchstens 20 Prozent des Reisepreises betragen. Verlangt der Veranstalter mehr, darf er das erst 20 Tage vor Abreise einfordern. Die Restzahlung steht dem Veranstalter frühestens 20 Tage vor Reisebeginn und nur gegen Aushändigung der Reiseunterlagen zu. Diese Grenzen müssen eingehalten werden, um bei Konkurs Streitigkeiten mit der Insolvenzabsicherung zu vermeiden.