Zum Glück hat es keinen Menschen getroffen, das wäre sonst schrecklich gewesen!“, berichtet unsere Leserin Waltraud F. von einem Vorfall, der sich kürzlich ereignet hat. Die Frau hatte ihr Auto vor dem Haus geparkt, in dem sie zur Miete wohnt. Plötzlich löste sich von der Fassade des Gebäudes eine Rosette und der Mauerteil krachte direkt auf ihren abgestellten Wagen. Doch was die Frau vor allem erbost: Die Versicherung des Hausbesitzers will den Schaden nicht bezahlen und verweist die Autobesitzerin auf ihre Kaskoversicherung. „Laut den uns vorliegenden Informationen wird der Bauzustand des betroffenen Objektes regelmäßig auf eventuelle Mängel überprüft. Ein Mangel konnte nicht festgestellt werden“, erklärte die zuständige Haftpflichtversicherung, die Grazer Wechselseitige. „Die Haftung von Gebäudebesitzern für Schadenersatz ist sehr streng, wenn sich vom Gebäude Teile lösen. Vor allem sieht das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch eine Umkehr der Beweislast vor. Das heißt: Der Gebäudebesitzer muss beweisen, dass er zur Abwendung der eingetretenen Gefahr jede erforderliche Sorgfalt angewendet hat“, erklärt dazu der Klagenfurter Versicherungsexperte, Reinhard Jesenitschnig.

Laufende Überprüfung

Regelmäßig müssten die Gebäudeteile auf ihre Unversehrtheit und am Gebäude montierte Teile auf die Zuverlässigkeit ihrer Befestigung geprüft werden. Bei objektiver Erkennbarkeit von Schäden müssten unverzüglich Maßnahmen gesetzt werden. „Wie lange diese Abstände sein dürfen, kann ich mangels entsprechender Judikatur nicht sagen“, so Jesenitschnig, der nach Rücksprache mit der Versicherung berichtet: „Die Grazer Wechselseitige bleibt bei ihrem Standpunkt. Sie geht aufgrund der ihr vorgelegten Unterlagen davon aus, dass die Hausverwaltung bzw. den Besitzer des Gebäudes kein Verschulden trifft, dass somit der Vorfall dem Zufall oder höherer Gewalt zuzuordnen ist!“ Also könnte man in letzter Konsequenz nur eine gerichtliche Klärung herbeiführen. Weil Frau F. aber über keine Rechtschutzversicherung verfüge, wäre das Prozessrisiko zu groß. Die Grazer Wechselseitige Versicherung bot indes an, den Selbstbehalt der Kaskoversicherung und die Wertminderung des Wagens zu bezahlen. Also riet der Experte unserer Leserin, den Schaden so zu regulieren.