Grundsätzlich zahlt man aber Miete dafür, dass eine Wohnung benützt werden darf. „Es liegt auf der Hand, dass eine Wohnung selbst bei pfleglicher Behandlung mit der Zeit Gebrauchsspuren bekommt!“, so die AK. Wenn tatsächlich Schäden in der Wohnung angerichtet wurden, müssen die Mieter Ersatz dafür leisten. Der Vermieter kann allerdings nur den Zeitwert der beschädigten Gegenstände verrechnen.

Nutzungsdauer

Die AK-Juristen nennen z. B. eine Parfümflasche, die ins Waschbecken fällt; dieses hat nun einen Sprung: „Für Waschbecken wird eine Nutzungsdauer von 30 Jahren angenommen. Ist dieses schon 10 Jahre alt, braucht man nur mehr zwei Drittel der Kosten für ein neues übernehmen.“ Wird die Kaution einbehalten, kann diese nur durch ein Verfahren bei der Schlichtungsstelle bzw. bei Gericht zurückgefordert werden. „Zuerst sollte die Kaution schriftlich unter einer Fristsetzung (sieben bis 14 Tage) beim Vermieter fällig gestellt werden, erst dann empfehle ich weitere rechtliche Schritte“, so Lechner