Ich war Personalvertreter in meiner Firma und bin jetzt aus diesem Gremium ausgeschieden. Wie lange genieße ich noch die besonderen Schutzrechte?

ANTWORT: Gemäß österreichischem recht sind das nur drei Monate. Diese und andere heimische Bestimmungen zum Arbeitsrecht werden deshalb auch kritisiert. Das österreichische Arbeitsrecht geht in einigen Punkten nicht mit der Europäischen Sozialcharta konform. Zu diesem Ergebnis kommt der beim Europarat angesiedelte Europäische Ausschuss für soziale Rechte. Demnach entsprechen elf von 16 Punkten der Charta, die restlichen Punkte nicht. Im österreichischen Arbeitsrecht sei etwa nicht festgelegt, dass der bezahlte niedrigste Lohn ausreichend ist, um einen angemessenen Lebensstandard zu sichern. Nicht vertretbar ist laut dem Europarats-Komitee auch der Zeitraum, während dem Arbeitnehmervertreter über ihr Mandat hinaus geschützt sind. Das Europaratsgremium hält hier einen Zeitraum von drei Monaten für nicht angemessen. Verwiesen wird auf die Lage in Estland und Slowenien, wo die Arbeitnehmervertreter ein Jahr nach Ablauf ihres Mandats geschützt sind. Die Europäische Sozialcharter ist ein völkerrechtlich verbindliches Abkommen.