Wir haben demnächst eine Weihnachtsfeier im Betrieb, aber ich habe überhaupt keine Lust, daran teilzunehmen. Bin ich verpflichtet hinzugehen?

ANTWORT: Bei solchen gemeinsamen Veranstaltungen sollte die Frage nach der Pflicht nicht im Vordergrund stehen. Gemeinsam etwas zu unternehmen, dient dem Betriebsklima. Also: Unbedingt hingehen und genießen! Zum rechtlichen Aspekt erklärt Ingo Kaufmann vom D.A.S.-Rechtsschutz: "Bei Weihnachtsfeiern muss man unterscheiden, ob diese innerhalb oder außerhalb der Arbeitszeit stattfinden. Während der Arbeitszeit besteht prinzipiell Anwesenheitspflicht, diese Zeit wird auch bezahlt. Außerhalb der Arbeitszeit ist die Teilnahme freiwillig und wird in der Regel auch nicht entlohnt." Von kommentarlosem Fernbleiben wird jedenfalls aus Höflichkeitsgründen abgeraten. Auf der anderen Seite gibt es aber auch keinen rechtlichen Anspruch auf eine Weihnachtsfeier, auch wenn Unternehmen diese bereits seit Jahren immer wieder organisieren. "Auf betrieblichen Weihnachtsfeiern ergeben sich immer wieder unbedachte Vorkommnisse, die schwerwiegende arbeitsrechtliche Folgen haben können. Hauptauslöser ist zu viel konsumierter Alkohol", warnt Kaufmann.