Wir haben in unserer Wohnhausanlage die Heizkessel ausgetauscht und selbst bezahlt. Eine Förderung dafür wurde aufs Konto der Hausverwaltung überwiesen. Wie kommen wir zu diesem Geld?

ANTWORT: Sigrid Räth von der Gemeinschaft für Wohnungseigentümer erklärt: Das Wohnungseigentumsgesetz schreibt vor, dass eine Rücklage zu bilden ist. Auszahlungen aus der Rücklage sind nicht vorgesehen, dies würde gegen das Wohnungseigentumsgesetz verstoßen. Wenn die Reparatur – wie dies in der Regel der Fall ist – von der Rücklage gezahlt wurde und die Förderung in die Rücklage geflossen ist, besteht kein Grund für die Auszahlung an die einzelnen Miteigentümer. Ich gehe davon aus, dass die Eigentümergemeinschaft die Förderung eingereicht hat und diese der Eigentümergemeinschaft gewährt wurde. In diesem Fall liegt Geld-Eigentümergemeinschaft vor, welche in die Rücklage fließen muss. Über die Höhe der Rücklage entscheidet die Mehrheit der Miteigentümer nach grundbücherlichen Anteilen. Wenn wirtschaftlich nicht erwünscht ist, dass die Förderung in der Rückenlage bleibt, besteht nur die Möglichkeit, die Rücklagenbeiträge für die Zukunft herabzusetzen. Dazu ist ein Mehrheitsbeschluss notwendig.