Ich arbeite im Sozialbereich. Mein Arbeitgeber möchte von mir (wieder) einen aktuellen Strafregisterauszug haben. Ist das rechtlich in Ordnung? Muss ich die Kosten übernehmen?

ANTWORT: Die Forderung nach einem aktuellen Strafregisterauszug ist nur in bestimmten sensiblen Arbeitsfeldern üblich. Zu Ihrer Anfrage erklärt der Jurist Wolfgang Nagelschmied von der Arbeiterkammer: Im Rahmen der Persönlichkeitsrechte und des Schutzes der Privatsphäre ist ein Dienstgeber grundsätzlich nicht befugt, einen (aktuellen) Strafregisterauszug einzufordern. Ausnahmen bestehen in jenem Bereich, in welchem Sondergesetze den Nachweis eines einwandfreien Leumundes des Arbeitnehmers vorsehen. Dies ist etwa insbesondere - aber nicht ausschließlich - im Justizbereich der Fall. Jedenfalls wird eine Vorlage verlangt werden können, wenn zwischen dem vereinbarten Tätigkeitsbereich des Arbeitnehmers ein besonderer Zusammenhang mit eventuellen Vorstrafen besteht und der Verlust der Vertrauenswürdigkeit angenommen werden muss. Sofern der Dienstgeber berechtigt einen Strafregisterauszug vom Dienstnehmer einfordert, sind die Kosten hierfür jedenfalls durch den Dienstgeber zu begleichen.