Das Jahresende ist schon relativ nahe, deshalb ist mir jetzt wieder eingefallen, dass ich den Steuerausgleich in den letzten Jahren nicht gemacht habe. Wie lange habe ich für welche Jahre jetzt noch Zeit?

ANTWORT: Es heißt zwar nicht mehr Steuerausgleich, sondern Arbeitnehmerveranlagung; in der Sache selbst spielt die Bezeichnung aber keine Rolle. Auf Geld, das einem zusteht, sollte man nicht verzichten. Bis Jahresende haben sie Zeit, die Veranlagung für das Jahr 2009 durchzuführen; am 1. Jänner ist es zu spät und das Geld verloren. Der schnellste Weg, sich Steuergeld zurückzuholen, ist via Finanz Online, der elektronischen Veranlagung übers Internet. Mehr als drei Millionen Österreicher nutzen das Portal bereits. Seit dem Jahr 2009 sind auch Aufwendungen für die Betreuung von Kindern abzugsfähig. Diese Kosten sind bis zum Ende des Jahres, in dem ein Kind das zehnte Lebensjahr, ein behindertes Kind mit Bezug von erhöhter Familienbeihilfe das 16. Lebensjahr vollendet, zu berücksichtigen und mit 2300 Euro pro Kind und Kalenderjahr begrenzt. Voraussetzung ist, dass das Kind in einer öffentlichen oder privaten institutionellen Kinderbetreuungseinrichtung oder durch eine pädagogisch qualifizierte Person betreut wird.