Unzufrieden in vielen Punkten mit seinem Ibiza-Urlaub war unser Leser aus Graz. "Es kann doch nicht sein, dass mehrere Punkte nicht passen und wir nicht einmal entschädigt werden", ärgerte sich der Mann, der mit seiner fünfköpfigen Familie einen Aufenthalt auf der Baleareninsel bei ITS-Billa gebucht hatte. "Aufgrund einer Fehlauskunft haben wir all-inclusive statt Halbpension gebucht und Hunderte Euro unnötig mehr bezahlt!", so die Beschwerde.

Neben einer Ameisenstraße im Zimmer, langem Anstehen fürs Essen und nicht gemachten Betten war es vor allem die All-inclusive-Buchung (AI), die dem Kunden aus seiner Sicht "eingeredet" worden war.

Nur damit hätte er die Getränke frei, wurde ihm gesagt. Denn "mit drei Kids hat man das gerne abgedeckt", so sein Kundenwunsch. Im Hotel musste der Grazer dann aber feststellen: "Halbpensions-Gäste mussten zu den Mahlzeiten definitiv für Getränke (Softdrinks, Bier und Wein) nichts bezahlen!"

Also wurde ganz umsonst, aber leider nicht gratis, eine All-inclusive-Reise gebucht. Denn die anderen Bestandteile von all-inclusive wurden nicht beansprucht. "Wir hatten drei Tage ein Mietauto und waren nur zum Schlafen im Hotel, auch den Hotelstrand haben wir nicht genutzt", argumentiert der verärgerte Kunde.

Dazu sagt der Tourismusexperte der AK, Herbert Erhart: "Die nachweisbar erteilte Falschauskunft hinsichtlich der Getränkeversorgung führt möglicherweise zu einem Ersatzanspruch. Die Höhe wird aber nicht einfach mit dem Differenzbetrag aus AI- zu HP-Preis zu berechnen sein, da im Zuge einer AI-Versorgung in der Regel über den ganzen Tag und am Abend neben den Mahlzeiten Getränke, oft auch Snacks, kostenlos in Anspruch genommen werden können."

Die Mängel betreffend das Zimmer würden einen Preisminderungsanspruch rechtfertigen, so Erhart. Vorausgesetzt, eine Mängelrüge wurde vor Ort eingebracht.

Doch genau daran hat es sich gespießt: "Erlauben Sie uns bitte den Hinweis, dass Sie sich vor Ort leider nicht mit unserer Reiseleitung in Verbindung gesetzt haben, um die entsprechenden Punkte zu reklamieren", verantwortete sich Billa-Reisen.

"Ich habe in meinem Ärger nicht daran gedacht, mir das schriftlich bestätigen zu lassen", so der Leser, der aber nach unserer Intervention 144 Euro als kleines Trostpflaster erhalten hat.