Unser Leser fuhr mit der Bahn von Graz nach Feldbach und kaufte sich die Fahrkarte bereits einen Tag vor der Abreise. Weil er selten mit dem Zug fährt, hatte er vergessen, das Ticket auf dem Bahnsteig zu entwerten, er dachte, er könnte das auch im Zug noch erledigen.

Doch wer ohne gültige und entwertete Fahrkarte in einen Waggon einsteigt, wird von den Kontrolloren der ÖBB als Schwarzfahrer angesehen. Und so kam es dann auch. Der Mann wurde kontrolliert und bekam einen Erlagschein über 95 Euro ausgehändigt. Diesen zahlte er aber nicht ein und erhielt sodann Post vom Inkassobüro: Die Summe war mittlerweile auf 154 Euro angewachsen.

Aufgrund der vorhandenen sozialen Notlage baten wir die ÖBB um Überprüfung und bekamen für unsere Leser interessante Infos.

Auf Nichtwissen kann man sich hier nicht hinausreden; egal, ob man das Ticket am Vortag beim Automaten oder Schalter kauft, in jedem Fall werde man darauf hingewiesen, dass dieses zu entwerten ist, so die Auskunft der Bundesbahnen. Muss eine Karte nicht gestempelt werden, ist sie sofort gültig.

Und auch eine zweite in solchen Fällen beliebte Ausrede: "Der Entwerter war leider defekt!", lassen die Experten der ÖBB nicht gelten.

Selbstenwertung durch Vermerk auf Ticket

"Wenn gar kein Entwerter vorhanden ist oder nur ein defekter, dann ist auch die Selbstentwertung vom Reisenden durch Eintrag der Einstiegsstelle, des Reisetages und der Uhrzeit vor Fahrtantritt mittels Kugelschreiber möglich!"

Dennoch kamen die ÖBB unserem Leser ein wenig entgegen und verzichteten auf die Zusatzkosten durch das Inkassobüro. 95 Euro müssen aber überwiesen werden.