Hat man eine Reise einmal gebucht, kann diese vom Veranstalter dennoch abgesagt werden. Die genauen Bestimmungen dazu finden Sie in den Reisebedingungen.

Meistens wird für die Durchführung eine Mindestteilnehmerzahl gefordert. Wird diese zu einem gewissen Zeitpunkt nicht erreicht, kann der Veranstalter die Reise absagen. In Fällen höherer Gewalt (Krieg, Streik, Umweltgefahren) kann es sein, dass der Veranstalter seine Leistung unverschuldet nicht erbringen kann. Auch dann kann abgesagt werden.

Auf der anderen Seite, vom Kunden, kann eine Pauschalreise grundsätzlich jederzeit storniert werden.

Dabei ist zu beachten, dass zumeist Stornogebühren verrechnet werden. Und diese muss der Konsument selbst berappen, wenn er nicht rechtzeitig eine Stornoversicherung abgeschlossen hat. Immer wieder wird beklagt, dass Veranstalter unmenschlich wären, weil sie trotz nachvollziehbarer Gründe (Arbeitsplatzverlust, Krankheit, Tod eines Angehörigen) kein kostenloses Storno gewähren.

Doch der Veranstalter ist in erster Linie Geschäftsmann und muss seine Reise mit Gewinn verkaufen; fällt ein Teilnehmer aus, fallen die Kosten dennoch an und müssen bezahlt werden.

Stornierungssätze

Wichtig ist, dass die Höhe der verrechneten Gebühr vom Zeitpunkt der Stornierung abhängt. Laut Arbeiterkammer gelten folgende Sätze: Bis 30 Tage vor Antritt der Reise werden 10 Prozent des Gesamtpreises fällig, bis zum 20. Tag 25 Prozent, bis zum 10. Tag die Hälfte; bis vier Tage vor Abreise 65, dann 85 Prozent.