Wer in einem Zug der ÖBB ohne gültiges Ticket angetroffen wird, muss mit einer Strafe von 65 Euro (wenn er gleich bezahlt) oder mit einem Erlagschein von 95 Euro rechnen. Bei diesen Forderungen sind die Bundesbahnen meist unerbittlich, das hat sich bei den Passagieren inzwischen schon herumgesprochen. Dass es auch anders geht und die ÖBB auch Gnade vor Recht ergehen lassen, zeigen die beiden folgenden Fälle, in denen wir für Leser interveniert haben.

Im ersten Fall hatte eine junge Kärntnerin bei einer Fahrt nach Klagenfurt übersehen, wie schnell die Zeit vergeht. Gerade erst 15 Jahre alt geworden, wurde sie ein Opfer der Gewohnheit.

Nicht in böser oder betrügerischer Absicht, wie die junge Dame ausführt, habe sie eine Kinderkarte gelöst, wurde prompt damit erwischt und fasste den ominösen 95-Euro-Erlagschein aus. Auch ihre schriftliche Eingabe: "Ich möchte mich vielmals für das Missverständnis entschuldigen; ich bin Schülerin und verfüge nicht über so viel Geld!", nutzte vorerst nichts. Ein Inkassobüro wurde beauftragt und verlangte von der Schülerin 196 Euro.

Im zweiten, man kann sagen klassischen Fall, fanden unsere Leser im Bahnhof Bad Waltersdorf keinen Automaten, dafür einen Zettel mit der Bitte, sich an das Zugpersonal zu wenden. Das nahmen die Bahnkunden wörtlich und wurden hart dafür bestraft: Der Schaffner überreichte zweimal 95-Euro-Erlagscheine, weil sie ihre Tickets nicht gleich beim Automaten im Zug gelöst hatten.

In beiden Fällen haben die Bundesbahnen nach unserer Intervention eingelenkt; bei der Schülerin zur Gänze, die Erwachsenen müssen den Fahrpreis zahlen: 3,60 Euro.