Der frühere VfGH-Präsident Ludwig Adamovich will zwar keine Prognose abgeben, ob der Verfassungsgerichtshof die Bundespräsidenten-Stichwahl aufhebt. Aber er unterstrich in der "ZiB2" die "sehr strenge Judikatur" des Gerichtshofes bei Vorschriften, die die Unabhängigkeit des Wahlvorganges sichern sollen." Rechtswidrigkeiten dürften gegeben sein", konstatierte Adamovich. Dass manipuliert worden sei, habe zwar niemand behauptet - aber Kern der bisherigen VfGH-Judikatur sei die "strikte Auslegung von Rechtsvorschriften, die eine Manipulation verhindern sollen". Daher seien "solche Vorgänge doch sehr ernst zu nehmen". Dass der VfGH von seiner Judikatur abweicht - was gelegentlich schon geschah - könne er sich "schwer vorstellen", denn "hier geht's schon um etwas sehr Grundsätzliches".

Nicht "zwingend" ist für Adamovich, dass im Fall der Aufhebung die Stichwahl in ganz Österreich - und nicht nur in einzelnen Bezirken - wiederholt werden müsste. Aber die Argumentation, dass bei der Bundespräsidentenkür Wahlkarten in anderen Bezirken mitgezählt werden (und der betreffende Wähler bei einer Wiederholung eine zweite Stimmen abgeben könnte), "hat viel für sich".

Der mit den Zeugenaussagen dokumentierte lockere Umgang mit den Wahlkarten komme offensichtlich nicht das erste Mal vor. Beisitzer hätten wohl auch schon bei anderen Wahlen "ein etwas eigenartiges Verständnis von ihren Aufgaben und Pflichten gehabt". Wobei Adamovich dies "von einem moralischen Standpunkt her gesehen weniger schlimm" findet, aber "von einem strikt rechtlichen Standpunkt her ist es schlimmer".

Eine Aufhebung des ersten Wahlganges der Hofburg-Wahl kommt jedoch nicht infrage, weil dieser nicht angefochten ist - und der VfGH eine Wahl nicht ohne Antrag aufheben kann.