Gesprächsbereit ist auch die FPÖ, erklärte deren Verfassungssprecher Harald Stefan zur APA. Aber: "Entweder hat man den Bundespräsidenten, gewählt durchs Volk, dann soll er auch Kompetenzen haben. Wenn man ihn total reduziert wie etwa in Deutschland, dann brauchen wir ihn nicht." Vorstellbar ist für Stefan, die Kompetenzen zu konkretisieren oder eine Begründung vorzuschreiben z.B. für die Auflösung der Regierung. Aber prinzipiell erachte es die FPÖ mit Blick auf den Machtausgleich für sinnvoll, dass der Bundespräsident "hohe Kompetenzen" hat.

Schließlich seien diese auch vom historischen Verfassungsgesetzgeber nur für Situationen gedacht, mit denen man jetzt nicht unmittelbar rechnen müsse - und Vorsorge für negative Entwicklung sei sinnvoll. Denkbar wäre für Stefan allenfalls die Auflösung der Regierung durch den Bundespräsidenten im Vorjahr gewesen, als die Regierung in der Flüchtlingskrise "konsequent Gesetze negiert hat". Selbst wenn die Regierung aufgelöst wird, "würde ja nichts passieren, dann gibt es halt Neuwahlen. Damit zerstört man nicht die Demokratie."

Auch für Haslauer "stellt sich die Frage, ob man den Bundespräsidenten überhaupt noch braucht" - wenn man ihn auf die Funktionen der moralischen Instanz und des Repräsentanten des Staates reduziert. Mehr bliebe nicht, wenn man ihm die jetzige "enorme politische Macht" nimmt, die Angelobung einer Regierung zu verweigern, diese abzuberufen, über Vorschlag der Regierung den Nationalrat aufzulösen bzw. das verfassungsmäßige Zustandekommen von Gesetzen zu überprüfen oder Begnadigungen vorzunehmen.

Grünen-Bundessprecherin Eva Glawischnig ist für eine Diskussion über die Kompetenzen des Bundespräsidenten. Auch der von ihrer Partei unterstützte neue Bundespräsident Alexander Van der Bellen hatte sich bereits dafür ausgesprochen. Im Gespräch mit der APA plädierte Glawischnig am Freitag dafür, die Ergebnisse des Verfassungskonvents für eine derartige Amtsreform heranzuziehen.

Konkret hatte sich Van der Bellen daran gestoßen, dass der Bundespräsident die theoretische Möglichkeit hätte, das Parlament "auszuhebeln". Dies deshalb, weil der Bundespräsident das Recht hat, auf Antrag der Regierung den Nationalrat aufzulösen und damit Neuwahlen herbeizuführen. Für eine Änderung wäre jedenfalls eine Zweidrittelmehrheit nötig. Auch die Regierungsparteien zeigten sich bei diesem Thema gesprächsbereit, ÖVP-Klubobmann Reinhold Lopatka schlug im Ö1-"Morgenjournal" eine Enquete im Parlament dazu vor.

"Wir hatten die Vorschläge aus dem Österreich-Konvent", sagte nun Glawischnig. Diese Debatte sei aber auf Bitte des noch amtierenden Bundespräsidenten Heinz Fischer gestoppt worden. Nun will sich die Grünen-Chefin die Ergebnisse noch einmal "in Ruhe anschauen". Kompetenzen des Bundespräsidenten, die nicht mehr zeitgemäß sind, sollte man laut Glawischnig reduzieren. Ob eine solche Diskussion in einer Enquete, wie von Lopatka vorgeschlagen, oder in einer anderen Form geschieht, ist für Glawischnig "zweitrangig".

Laut Lopatka ist noch zu überlegen, welche weiteren Kompetenzen unbedingt durch das Staatsoberhaupt wahrzunehmen sind bzw. welche auf andere Organe übertragen werden oder entfallen können, wie etwa die Beurkundung der Bundesgesetze. Diese könnte entfallen, weil ohnedies der Verfassungsgerichtshof nachprüfend über die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen entscheidet. Auch die Gewährung finanzieller Zuwendungen oder die Ehelicherklärung von Kindern könnten entfallen und: "Das Begnadigungsrecht ist meines Erachtens nach nicht mehr zeitgemäß."