Entscheiden müssen sich die 6.382.507 Wahlberechtigten, ob sie lieber Norbert Hofer (FPÖ) oder Alexander Van der Bellen (Grüne) zum nächsten Bundespräsidenten haben wollen. Wahlberechtigt sind übrigens dieselben Österreicher über 16 Jahren, die schon im ersten Wahlgang auf den Wählerlisten standen - also die spätestens am 24. April 16 Jahre alt wurden.

Hofer geht mit großem Vorsprung in die große Runde: Er wurde am 24. April mit 35,05 Prozent Erster, Van der Bellen liegt um fast 14 Prozentpunkte dahinter - mit 21,34 Prozent - auf Platz 2.

Bei den bisher drei Stichwahlen seit 1951 wurde zweimal auch der Zweite des ersten Wahlganges Bundespräsident. Allerdings war der Vorsprung des Ersten nie so groß. Der größere waren noch die 3,5 Prozentpunkte, um die SP-Kandidat Rudolf Streicher 1992 vor Thomas Klestil (ÖVP) lag - letzterer gewann die Stichwahl dann klar mit 56,9 Prozent.

Geht die Urnenwahl am 22. Mai knapp aus, könnten auch am 22. Mai wieder die Briefwähler den Ausschlag geben. Wahlberechtigte, die sich dieser Variante der Stimmabgabe bedienen wollen, müssen (allenfalls noch einmal) eine Wahlkarte beantragen. Es sei denn, sie haben dies schon für den ersten Wahlgang getan - und halten bereits einen leeren Stimmzettel für den 22. Mai in Händen. Dies ist der Fall, wenn man angegeben hat, längere Zeit verreist zu sein. Auch alle Auslandsösterreicher haben die Unterlagen für beide Wahlgänge gleichzeitig erhalten.

Beantragen kann man Wahlkarten schon seit der Vorwoche. An die Wahlberechtigten versendet werden sie ab 3. Mai. Wie üblich, sind Anträge bei der Gemeinde zu stellen - schriftlich spätestens bis Mittwoch vor der Wahl und mündlich bis Freitag 12.00 Uhr. Bei der Bezirkswahlbehörde eingelangt sein müssen sie am 22. Mai 17.00 Uhr. Auch im zweiten Wahlgang werden die Briefwahlstimmen erst Montag nach der Wahl ausgewertet.

Die Bundeswahlbehörde stellte unterdessen am Montag das endgültige Ergebnis der Bundespräsidentenwahl vom 24. April fest - damit ist es auch amtlich verlautbart. Veränderungen im Ergebnis gab es keine, lediglich bei der Wahlbeteiligung kam es zu einer minimalen Korrektur im Tausendstel-Prozentbereich, sie bleibt gerundet aber bei 68,50 Prozent der Wahlberechtigten.

Grund für die minimale Änderung ist laut Wahlbehörde, dass bei der (zunächst elektronisch vorgenommenen) Übermittlung der Daten aus den Ländern hinsichtlich der Zahl der Wahlberechtigten kleine Fehler passiert seien. Nach Vorliegen der entsprechenden Akten in Papierform wurden minimale Korrekturen erforderlich: Statt der bisher angenommenen 6.382.486 Wahlberechtigten waren es tatsächlich 6.382.507. Auch bei der Zahl der abgegebenen Stimmen gab es geringfügige Änderungen: Statt wie ursprünglich angenommen 4.371.912 Stimmen wurden 4.371.825 Stimmen abgegeben. Die Zahl der gültigen Stimmen blieb mit 4.279.170 aber unberührt.

Auswirkungen haben diese Korrekturen quasi keine, die Stimmen für die Kandidaten und damit die prozentuellen Anteile blieben ident. Die beiden Kandidaten, die es in die Stichwahl geschafft haben - Norbert Hofer (FPÖ) und der ehemalige Grünen-Chef Alexander Van der Bellen - kamen auf 35,05 bzw. 21,34 Prozent der Stimmen.

Die Wahlbehörde gab in ihrer Aussendung auch offiziell die Durchführung der Stichwahl bekannt. "Weder die Wahlwerberin noch einer der Wahlwerber konnte mehr als die Hälfte aller gültigen Stimmen auf sich vereinen, daher findet am 22. Mai 2016 ein zweiter Wahlgang zur Bundespräsidentenwahl 2016 statt."