Der Prozess drehte sich um den Bau eines Campingplatzes im Jahr 2008. Weil die für Apartments benötigten Container günstig gebraucht zu haben waren, musste rasch eine Bodenplatte aus Beton angefertigt werden - ohne Baubewilligung, die im Nachhinein erteilt wurde. Verantwortlich für das Projekt waren eine Tochtergesellschaft der Gemeinde sowie ein Unternehmer, der als Investor dabei war. Aus Zeitnot wurde der Bau noch vor der Erteilung der Baubewilligung begonnen. Das wurde dem Bürgermeister, der auch Geschäftsführer der Tochtergesellschaft war, zum Verhängnis. Denn den Anrainern entging der "Schwarzbau" nicht. Der Projektpartner hatte die Bodenplatte zunächst bezahlt und sah sein Geld nie wieder, daher der Schaden von 52.000 Euro und der Betrugsvorwurf.

Der Vizebürgermeister hatte bei den Betrügereien mitgemacht, indem er die Zustellungsdaten von Bescheiden fälschte. "Er ist zwar eher einfach gestrickt, aber nicht so einfältig, dass er nicht wusste, was er tat", meinte Staatsanwältin Reingard Wagner in Richtung des Zweitangeklagten. Die Hauptschuld trage aber der Ex-Bürgermeister, er habe agiert " "wie ein kleiner Sonnenkönig, der sich über Gesetze hinwegsetzt". Beide seien "erfahrene Gemeindepolitiker" gewesen, auch wenn die führende Rolle sicher der Hauptbeschuldigte innehatte.

Der Verteidiger des Ex-Bürgermeisters argumentierte, dass "alles, was damals geplant wurde, ist heute genehmigt, es entstand kaum ein Schaden." Er beantrage Diversion, was die Staatsanwältin vehement ablehnte.

Der Schöffensenat sprach nach rund zweistündiger Beratung beide schuldig. Der Ex-Ortschef bekam zehn Monate bedingt und 25.200 Euro Geldstrafe, sein früherer Stellvertreter sechs Monate bedingt. Beide erbaten sich Bedenkzeit, das Urteil ist nicht rechtskräftig.