Es ist ruhig geworden um Ex-ÖVP-Chef Josef Martinz. Der Kärntner Politiker wurde im Zuge des Birnbacher-Honorar-Prozesses zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Seit 2015 trägt Martinz eine Fußfessel. Anfang Mai dieses Jahres hätte er – nach der Hälfte seiner Strafverbüßung – vorzeitig aus dem „elektronisch überwachten Hausarrest“ entlassen werden können. Doch daraus wurde nichts. „Die bedingte Entlassung nach Verbüßung der Hälfte der verhängten Freiheitsstrafe wurde vom Gericht aus generalpräventiven Gründen abgelehnt. Dagegen wurde keine Beschwerde eingebracht“, bestätigt Ute Lambauer, Sprecherin des Klagenfurter Landesgerichts.