Die Pläne von Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) zur Überwachung allfälliger Terroristen sind nicht auf die viel beschworenen Jihadisten beschränkt. Wie aus dem   Entwurf für eine Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG) hervorgeht, geht es generell um die Vermeidung von "verfassungsgefährdenden Angriffen" - nicht nur religiös, sondern auch ideologisch motiviert.

"Gefährderansprache"

Als konkrete Maßnahme soll zum einen die sogenannte "Gefährderansprache zur Deradikalisierung" zum Einsatz kommen. Personen, von denen anzunehmen ist, dass sie einen Angriff auf den Staat begehen könnten, werden von der Polizei vorgeladen und "über rechtskonformes Verhalten belehrt". Schwerpunkt dieser Belehrung muss dabei das "besondere Gefährdungspotenzial durch Radikalisierung und die damit verbundenen Rechtsfolgen" sein, außerdem muss die Polizei auf "Deradikalisierungsprogramme" hinweisen.

Meldepflicht

Zweitens ist eine "Meldeverpflichtung" geplant, wodurch die Polizei den Betreffenden zu ganz bestimmten Zeiten laden kann. Ziel ist es dabei auch, "Veranstaltungen oder sonstige öffentliche Ereignisse" zum Anlass zu nehmen, heißt es in den Erläuterungen. Soll heißen: Will man verhindern, dass jemand bei einem Event wie etwa einer Großdemonstration dabei ist, zieht man ihn mittels Meldepflicht für diese Zeit quasi aus dem Verkehr. Erklärtes Ziel beider Punkte ist es laut Erläuterungen, "zu einer Deradikalisierung des Betroffenen beizutragen".

Hooligan-Paragrafen

Beide Instrumente gibt es bereits bisher im Sicherheitspolizeigesetz - allerdings dezidiert zur Vermeidung von Gewalt und Rassismus bei Sportveranstaltungen, daher auch salopp "Hooligan-Paragraf" genannt. Künftig soll die Bestimmung für jeden gelten, "von dem aufgrund bestimmter Tatsachen" anzunehmen ist, dass er einen "verfassungsgefährdenden Angriff" unternehmen könnte. Diese "bestimmten Tatsachen" werden im Gesetzestext nicht definiert. Die Erläuterungen führen als Beispiele etwa die "Teilnahme an Kampfhandlungen" oder eine "Ausbildung für terroristische Zwecke im Ausland" ebenso an wie Kontakte zu "terroristischen Vereinigungen".

Staatsschutzgesetz

Die neue Bestimmung ist eng verzahnt mit dem Polizeilichen Staatsschutzgesetz, auf das sich SPÖ und ÖVP erst am Wochenende geeinigt hatten. Dort nämlich findet sich die Definition, was denn ein staatsgefährdender Angriff sein könnte, allerdings wiederum mit Verweis auf die entsprechenden Paragrafen des Strafgesetzbuches.

Und somit zählen die Anführung zum Landsfriedensbruch ebenso dazu wie das Ansammeln von Kampfwaffen (beides "ideologisch oder religiös motiviert"), die Bildung einer terroristischen Vereinigung, natürlich Terrorakte selbst und das Gutheißen von religiös oder ideologisch motivierten Straftaten. Auch die Annahme, jemand könnte Hochverrat begehen, eine Herabwürdigung des Staates und seiner Symbole, Angriffe auf oberste Organe oder Verstöße gegen das Verbotsgesetz könnten einen Anlass für "Gefährderansprache" bzw. Meldeverpflichtung bieten.

Verwaltungsstrafen

Wer den Polizeiladungen nicht nachkommt, begeht eine Verwaltungsübertretung. Das kann Geldstrafen bis zu 2.300 Euro bzw. entsprechende Ersatzfreiheitsstrafen bedeuten.