Integrationsminister Sebastian Kurz (ÖVP) hat einen neuen Vorschlag für die Novellierung des Asylgesetzes: Bei der Überprüfung auf Aberkennung des Asylstatus nach drei Jahren solle auch der persönliche Integrationsfortschritt überprüft werden, hieß es am Dienstag gegenüber der APA. Wer sich gut integriert hat, solle - unabhängig von der Lage im Herkunftsland - bleiben dürfen.

Deutschkenntnisse sollen überprüft werden

Ähnlich wie beim humanitären Bleiberecht solle der Integrationserfolg für eine Fortsetzung des Aufenthaltsstatus ausschlaggebend sein, schlägt Kurz zur geplanten Einführung von "Asyl auf Zeit" vor. Überprüft werden könnten etwa Deutschkenntnisse, die Einbindung in den Arbeitsmarkt und die Einhaltung der Werte. "Somit würde die automatische Prüfung nach drei Jahren zu einem Ansporn werden, sich persönlich gut zu integrieren, also ein Integrationsturbo", heißt es aus dem Integrationsressort gegenüber der APA.

Kurz hat seinen Vorschlag auch in der Begutachtungsstellungnahme seines Ressorts zur Asylgesetznovelle einfließen lassen. "Diese neu vorgesehene zeitliche Befristung soll vom Asylberechtigten dazu genutzt werden, sich bestmöglich in die Gesellschaft zu integrieren", heißt es darin und weiter: "Der Staat soll hierzu Angebote schaffen, der Fremde soll diese wahrnehmen und seinen Beitrag zur besseren Teilhabe an der Gesellschaft in allen Lebensbereichen leisten." Besonders wichtig erschienen dabei die Teilnahme an Sprachkursen sowie an Kursen über die Grundkenntnisse der demokratischen Ordnung Österreichs und sich daraus ableitbarer Grundprinzipien (Wertekurse).

Fehlende Integration: Abschiebung

Ob während der befristeten Aufenthaltsdauer Integrationsleistungen erbracht wurden, soll laut Kurz vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl in allfälligen Verfahren zur Rückkehrentscheidung im Rahmen der Beurteilung des Privat- und Familienlebens berücksichtigt werden. "Ziel ist die Stärkung der Eigenverantwortung des Asylberechtigten im Integrationsprozess und die Sichtbarmachung der Folgen fehlender Integrationsfortschritte, die zu einer Rückkehrentscheidung und letztlich auch zu einer Abschiebung führen können", meint das Integrationsministerium dazu. Analog solle dies auch für subsidiär Schutzberechtigte gelten.

In Folge sollen im Rahmen der Novelle neue rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, die etwa sicherstellen dass der Schutzsuchende unverzüglich nach Zuerkennung des Status des Asylberechtigten beim Österreichischen Integrationsfonds erscheint, um über Maßnahmen zur Integrationsförderung informiert zu werden. Eine entsprechende Aufforderung solle gleichzeitig mit dem Statusbescheid erfolgen. Das Bundesamt müsse auch beim Österreichischen Integrationsfonds Auskunft über die Teilnahme an Maßnahmen zur Integrationsförderung sowie über Kursergebnisse einholen können.