Der Oberste Gerichtshof überprüft am Mittwoch die erstinstanzlichen Urteile zu den Zahlungen der Telekom, von denen im Jahr 2004 die FPÖ und 2006 das BZÖ profitiert haben sollen. Auf Basis von Scheinrechnungen sollen 600.000 Euro dem ehemaligen FPÖ-Werber Gernot Rumpold zugeflossen sein, der mit dem Betrag offene Forderungen an die Blauen gegenverrechnete.

Dafür hatte Rumpold in erster Instanz wegen Untreue als Beteiligter drei Jahre unbedingt erhalten. Der ehemalige Telekom-Vorstand Rudolf Fischer und ein früherer TA-Prokurist fassten als unmittelbare Täter teilbedingte Freiheitsstrafen von drei Jahren bzw. zweieinhalb Jahren aus. Der bekannte Lobbyist Peter Hochegger soll wiederum eine verdeckte Telekom-Schmiergeldzahlung eingefädelt haben, mit der das BZÖ im Herbst 2006 den Nationalratswahlkampf finanzierte. Dafür setzte es für Hochegger wegen Beitrags zur Untreue zweieinhalb Jahre unbedingt. Als Beteiligungstäter wurden auch der Ex-BZÖ-Abgeordnete Klaus Wittauer, ein BZÖ-naher Werber sowie ein ehemaliger Mitarbeiter von Ex-BZÖ-Justizministerin Karin Gastinger zu teilbedingten Freiheitsstrafen verurteilt.