Inhaltlich sei man sich mit Finanzminister Hans-Jörg-Schelling (ÖVP) einig, betonte Sobotka - und zwar sowohl was Inhalt, Form und Gliederung der Bestimmungen betrifft. "Aber es geht um die Frage, wollen wir auch in der Zukunft Gemeinschaftlichkeit oder das Diktat", begründete er am Rande der Pressekonferenz gegenüber der APA das Vorgehen.

Denn mit dem Beschluss, das neue Haushaltsrecht über 15a-Vereinbarungen (die auf für die Gemeinden Gültigkeit haben werden) zu regeln, gehen die Länder quasi am Finanzminister und am Rechnungshof vorbei. Defacto braucht es somit keine Neugestaltung der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV), die der Finanzminister erlassen kann - und für die der Rechnungshof seine Zustimmung geben muss.

Beide Länder-Vertreter betonten dennoch, man höhle mit dem Vorgehen die Kompetenz des Finanzministers nicht aus, denn es gebe ja inhaltlich eine Einigung mit Schelling. Beschlossen werden soll die 15a-Vereinbarung am 20. Oktober bei der nächsten Tagung der Landesfinanzreferenten.

Dass die Länder mit dem Vorgehen den Rechnungshof umgehen, der sich gegen einen Weg über 15a-Vereinbarung und für eine Änderung der Finanz-Verfassung ausgesprochen hatte, bestritt Sobotka nicht: "Wir lassen uns auch in der zeitlichen Dimension nach durch die Spielchen des Rechnungshofpräsidenten nicht behindern."

Den Länder-Vertreten geht es v.a. darum, dass es zu keiner Änderung der Finanz-Verfassung kommt (die der RH präferiert hätte), damit nicht künftige Finanzminister gegen den Willen der Länder eine VRV erlassen können, die inhaltlich dem Willen der Länder widerspricht, gab Sobotka zu verstehen. "Das ist der springende Punkt."

Sobotka betonte, dass alle Länder "an einem Strang" ziehen - "für uns geht damit eine lange Strecke von intensiven Verhandlungen zu Ende". 2013 habe die Landesfinanzreferentenkonferenz den Beschluss gefasst, ein Komitee einzusetzen, um ein neues Haushaltsrecht zu generieren - "Jetzt sind die letzten Hürden genommen", so Sobotka.

Mit den 15a-Vereinbarungen soll der Schritt von der derzeit gültigen Kameralistik hin zu einem Drei-Komponenten-System (Bilanz-, Ergebnis- und Cashrechnung) geebnet werden, betonte Sobotka. Denn das derzeitige System habe wenig Aussagekraft über die finanziellen Verhältnisse der Gebietskörperschaften.

Die Drei-Komponenten-Rechnung bringe eine einheitliche Rechnungslegung; künftig muss eine Vermögensrechnung erstellt werden, wo den Schulden die Vermögenswerte gegenübergestellt werden, sagte Sobotka. Der Weg zum neuen Haushaltsrecht sei sicher ein "fordernder", man werde in etwa vier Jahr für die Umsetzung brauchen, meinte der Finanzlandesreferent. Bieler sagte, die 15a-Vereinbarungen würden ein modernes Haushaltswesen, das transparent und vergleichbar ist, bringen.