Der Titel der Einladung zur Pressekonferenz lautet: "Einheitliche Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung für alle Bundesländer". Wie die Lösung konkret aussehen könnte war auf Nachfrage der APA am Sonntag bei Länder-Vertretern vorerst nicht zu erfahren.

Bis zuletzt gab es Diskussionen darüber, wie das einheitliche Haushaltsrecht für die Gebietskörperschaften technisch umgesetzt werden soll. Inhaltlich sind sich Bund, Länder und Rechnungshof einig, dass künftig die Vermögens-und Verschuldungssituationen der neun Bundesländer einheitlich und vollständig abgebildet werden sollen - um damit Transparenz zu schaffen.

Gespräche über die rechtliche Verankerung der Pläne waren zuletzt zwischen den parlamentarischen Nationalrats-Fraktionen ausgemacht, Ergebnisse gab es aber noch keine. Finanzminister Hans-Jörg Schelling (ÖVP) hatte bereits im April die sogenannte "Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung" (VRV) in Begutachtung geschickt - mittels derer das einheitliche Haushaltsrecht ursprünglich geregelt werden sollte.

Strittig war bis zuletzt, ob die Materie über eine solche Verordnung plus 15a-Vereinbarungen (Bund-Länder-Vereinbarungen) geregelt werden kann oder ob dazu auch eine Änderung der Finanzverfassung notwendig ist.

Für letzteres trat Rechnungshofpräsident Josef Moser ein. Einer solchen verfassungsrechtlichen Verankerung standen die Bundesländer aber bisher ablehnend gegenüber, weil sie einen Eingriff in ihre Budgetautonomie befürchten.