Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wird vorerst keinen Antrag auf Aufhebung der Immunität des freiheitlichen Generalsekretärs Herbert Kickl stellen. Das hat die Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien  entschieden und der WKStA aufgetragen, zunächst die gegen den Geschäftsführer der Werbeagentur "ideen.schmiede" geführten Ermittlungen abzuschließen.

Erst dann könne über die Aufhebung der Immunität von Kickl entschieden werden, teilte OStA-Sprecher Michael Klackl der APA mit. Fraglich sei derzeit insbesondere noch, welche konkreten Aufträge durch das Land Kärnten an die "ideen.schmiede" vergeben wurden und ob es dabei zu strafbaren Kickback-Zahlungen an die FPK gekommen ist. "Aufgrund der Auswertung der Geschäfts- und Buchhaltungsunterlagen wird nunmehr geklärt, ob es zu öffentlichen Aufträgen an die 'ideen.schmiede' und zu welchen Geldflüssen es gekommen ist", sagte Klackl.

Dem Nationalratsabgeordneten wird seit Wochen Verstrickung in illegale Parteienfinanzierung vorgeworfen. Mit einer Werbeagentur soll er Geld aus Aufträgen des Landes Kärnten an die Freiheitlichen zurück überwiesen haben. Eine Auslieferung Kickls wurde vom Justizministerium zwar abgelehnt, jedoch weitere Erhebungen angeordnet. Die FPÖ bestreitet die Vorwürfe.

Bei einer Razzia im Jahr 2013 soll die Staatsanwaltschaft Akten beschlagnahmt haben, die belegen, dass Kickl heimlicher Hälfte-Eigentümer der Werbeagentur "Ideenschmiede" gewesen sein soll, berichtet die Wochenzeitung "Falter" Mitte September. Der Geschäftsführer selbst soll dabei als Strohmann agiert haben. Über die Dauer von Kickls Beteiligung herrscht Unklarheit. Die Involvierung des FPÖ-Generalsekretärs in die Geschäfte der Agentur soll bis in jene Jahre, als Jörg Haider und die Freiheitlichen das Land regierten, zurückgehen, schreibt der "Falter" unter Berufung auf die Akten. Beinahe alle Aufträge sollen an die "Ideenschmiede" gegangen sein. Der Verdacht der Behörden laut "Falter": Die Agentur, deren Miteigentümer Kickl war, soll sogenannte Kickback-Zahlungen zur verdeckten Parteienfinanzierung vereinbart haben. "Bei Aufträgen von FPÖ-Landesregierungsbüros (sowie die ihnen angegliederten oder zuzurechnenden Gesellschaften etc.) bekommt die FPÖ 20 Prozent des Auftragsvolumens von der Agentur zugeschrieben", soll laut den dem "Falter" vorliegenden Unterlagen vereinbart gewesen sein. Nachdem die  Korruptionsstaatsanwaltschaft nach der Razzia auf die Dokumente aufmerksam geworden war, wurden Ermittlungen wegen des Verdachts der Bestechung und der Untreue eingeleitet.

Ein Auslieferungsbegehren der Korruptionsstaatsanwaltschaft - aufgrund seiner Tätigkeit als Nationalratsabgeordneter genießt Kickl parlamentarische Immunität - blieb jedoch erfolglos. 2014 erteilte das Justizministerium eine Weisung, dieses nicht zu stellen, da noch kein Anfangsverdacht gegen den FPÖ-Generalsekretär bestanden habe. Allerdings habe das Ressort auch die Weisung erteilt, weitere Erhebungen zur Sachverhaltsverbreiterung zu pflegen, teilte das Justizministerium auf Nachfrage der APA mit. Die Korruptionsstaatsanwaltschaft bestätigte gegenüber der APA laufende Erhebungen, ob ausreichend Verdachtsmomente gegen Kickl vorliegen oder nicht.