Der Justizminister wiederholte seine Forderung nach einer konsequenten Verfolgung von Schleppern in der gesamten EU. Man nutze in Österreich alle Mittel, um "dem kriminellen und menschenunwürdigen Schlepperunwesen energisch entgegenzutreten und unser Land zu einem schlechten Zielort für Schlepper zu machen." Bei Problemen dieser Größenordnung brauche es aber auch einen Schulterschluss auf europäischer Ebene. "Unser gemeinsames Ziel muss es sein, den Schleppern ihre Geschäftsgrundlage gänzlich zu entziehen", betonte Brandstetter.

Grundsätzlich verfüge Österreich bereits über eine gute Rechtsgrundlage für die Verfolgung on Schleppern, der Schlepperparagraf soll dennoch weiter verschärft werden. Geltende Rechtslage ist es, dass Schlepper nicht so leicht in Untersuchungshaft kommen können, wenn sie maximal zehn Personen mitgeführt haben. Diese Grenze will Brandstetter auf drei Personen senken. Die von Brandstetter angekündigte Verschärfung der Schlepper-Strafbestimmung soll gemeinsam mit der Verfassungsbestimmung zum Durchgriffsrecht als Initiativantrag vom Nationalrat beschlossen werden. In Kraft treten soll sie spätestens am 1. Jänner.

Im Zuge des Arbeitsgesprächs thematisierte der Justizminister auch die steigende Anzahl von Hasspostings und verhetzenden Kommentaren im Internet. Während der Tatbestand der Verhetzung in Österreich im Rahmen der StGB-Novelle erst kürzlich verschärft wurde, sollen auch internationale Internetkonzerne, wie beispielsweise Facebook bei der Verbreitung von strafrechtlich relevanten Inhalten verstärkt in die Pflicht genommen werden.

"Mein deutscher Amtskollege Heiko Maas hat völlig Recht mit seiner Forderung nach einer freiwilligen Selbstkontrolle von sozialen Netzwerken wie Facebook. Dabei hoffe ich auch auf Unterstützung der Europäischen Union, damit die europäischen Grundwerte auch langfristig gewahrt werden", erklärte Brandstetter. Jourova, die sich intensiv dieses Themas angenommen hat, pflichtete Brandstetter bei. Besonders im Bereich Cyber-Mobbing gehörten zudem Maßnahmen gesetzt.

Ab 1. Jänner 2016 ist die Veröffentlichung von Gewalt- oder Hasspropaganda in Text oder Bild in Österreich ausdrücklich strafbar. Es drohen eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen.

Am Rande des Gesprächs ging Brandstetter auch auf die angekündigte Aktion von Aktivisten ein, in Ungarn gestrandete Flüchtlinge nach Österreich auf eigenen Faust zu holen. "Ich kann nicht empfehlen, sich in ein solches Risiko zu begeben", meinte er gegenüber der APA im Hinblick auf mögliche strafrechtliche Konsequenzen im Nachbarland.