Mit der Aufhebung des Baubewilligungsbescheids für den Ausbau der Wörthersee-Arena durch den Verwaltungsgerichtshof (VwGh) brennt jetzt das Stadiondach lichterloh. Trotzdem meint Albert Kreiner, Leiter der Abteilung Wirtschaftsrecht und Infrastruktur und Verantwortlicher im Land, „zu 100 Prozent alles richtig“ gemacht zu haben: „Es ist keine Tetschn für uns, wir hätten gar nicht anders entscheiden können.“ Im Verfahren zum Feststellungsbescheid, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) notwendig ist, sei das nun vom VwGH eingemahnte Anrainer-Anhörungsrecht nicht vorgesehen, beteuert er.