Zwischen 2008 und 2013 sind nur knapp fünf Prozent der Landeslehrer mit Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters in den Ruhestand getreten.

In dem Rechnungshof-Bericht werden die Pensionsantrittsarten sowie das Pensionsantrittsalter der beamteten Pflichtschullehrer in allen Bundesländern zwischen 2008 und 2013 untersucht und mit jenem der Bundeslehrer (Lehrer an AHS und BMHS, Anm.) verglichen.

Bei den Landeslehrern dominierte dabei die "alte" Hacklerregelung, mit der 73 Prozent der Landeslehrer in den Ruhestand traten (Bundeslehrer: 51 Prozent). Wegen Dienstunfähigkeit gingen 19 Prozent der Landeslehrer, aber nur neun Prozent der Bundeslehrer in Pension.

Die anderen Pensionsantrittsarten (Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters, "Lehrermodell", Korridorpension) spielten im Landeslehrer-Bereich kaum eine Rolle. Bei den Bundeslehrern erreichten aber immerhin 16,6 Prozent der Pädagogen das gesetzliche Pensionsalter von 65 Jahren. Folge: Landeslehrer gehen im Schnitt mit 59,6 Jahren in Pension, Bundeslehrer mit 61,2 Jahren.

Am eifrigsten wurde die alte "Hackler"-Regelung (mittlerweile gibt es eine verschärfte Version) von den Landeslehrern im Burgenland in Anspruch genommen (85 Prozent) - dementsprechend ging umgekehrt zwischen 2008 und 2013 nur ein einziger Landeslehrer (von insgesamt 554) mit Erreichen des gesetzlichen Antrittsalters in Pension.

In den meisten anderen Bundesländern liegen die "Hackler"-Werte zwischen 70 und 75 Prozent, lediglich in Wien (69,5 Prozent) finden sich etwas weniger "Hackler" unter den pensionierten Landeslehrern. Diese "alte" Hacklerregelung mit abschlagsfreier Pension in Anspruch nehmen konnten im Beamtenbereich Männer und Frauen ab 60 und nach 40 Beitragsjahren - wobei fast alle Landeslehrer-Pensionisten unter die Beamtenregelung fallen. Mit Ende 2013 wurde die Regelung allerdings verschärft.

Mehrkosten für den Staat

Die niedrigere Inanspruchnahme bei den Bundeslehrern erklärt sich vor allem durch die längere Ausbildung der AHS- und BMHS-Lehrer: Dadurch waren die 40 Beitragsjahre schwerer zu erreichen. Die Mehrkosten für den Staat durch die Inanspruchnahme der Hacklerregelung durch die Lehrer zwischen 2008 und 2013 schätzt der RH auf die Gesamtpensionsdauer gerechnet mit zwei Mrd. Euro (Landes- und Bundeslehrer zusammen).

Insgesamt sorgt sich der RH um die Gesundheit der beamteten Landeslehrer: Die Zahl der jährlichen durchschnittlichen Krankenstandstage stieg zwischen 2008 und 2013 von zwölf auf 14 - er liegt damit fast doppelt so hoch wie jener der Landes-Vertragslehrer und der Bundeslehrer (je acht). Am meisten Krankenstandstage pro Landeslehrer (beamtete und Vertragslehrer zusammen, Anm.) gab es in Wien (14), am wenigsten in Vorarlberg (sechs).

Dementsprechend empfiehlt der RH, "durch Maßnahmen zum Erhalt der Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Landeslehrer und Bundeslehrer deren Pensionsantrittsalter an das gesetzliche Pensionsalter heranzuführen": Weiters solle man auch "dienstrechtliche Maßnahmen zur Unterstützung des längeren Verbleibs im Dienststand, wie beispielsweise eine optionale Reduzierung der Arbeitszeit auf 80 Prozent (ohne Gehaltsausgleich) ab dem 62. Lebensjahr" diskutieren. Dies würde nicht nur die Pensionsausgaben dämpfen, sondern auch einem möglichen künftigen Lehrermangel entgegenwirken.

Außerdem rät der RH zu einem "Krankenstandsmonitoring" nach einem 30-tägigen Krankenstand oder nach einer Reihe von Kurzkrankenständen. Bei einem Mitarbeitergespräch sollte die Dienstbehörde erörtern, "welche Maßnahmen zur Wiederintegration des Bediensteten beitragen können bzw. durch welche Maßnahmen eine mögliche beruflich besonders belastende Situation verbessert werden könnte".

Gewerkschaft will Gleitpension

Der Vorsitzende der Pflichtschullehrer-Gewerkschaft, Paul Kimberger (FCG), plädiert angesichts des Rechnungshof-Berichts zu den Landeslehrerpensionen für die Einführung einer Gleitpension bzw. einer Altersteilzeitregelung für Pädagogen. "Das ist eine langjährige Forderung von uns", erklärte Kimberger.

Den Umstand, dass die meisten Landeslehrer im Zeitraum von 2008 bis 2013 die damals noch bestehende Hacklerregelung für den Pensionsantritt nutzten, verteidigte Kimberger: "Wir reden von der Vergangenheit. Die Möglichkeit hat es damals gegeben, daraus kann man den Leuten keinen Vorwurf machen."

Aus den ebenfalls zahlreichen Pensionsantritten wegen Dienstunfähigkeit sowie den wachsenden Krankenstandstagen lässt sich für den Gewerkschafter ableiten, "dass der Beruf des Lehrers ein sehr herausfordernder ist": "Manche gehen dann auch in den gefährlichen Bereich hinein, in dem sie ihrer eigenen Gesundheit schaden."