Schelling hat im April eine neue Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) in Begutachtung geschickt, die auf einheitliche Regeln für Länder und Gemeinden abzielt. Die geltenden Vorschriften würden "den Anforderungen an ein modernes Rechnungswesen nicht genügen, weil sie unzulänglich, wenig konkret und unklar" seien, bekräftigte der RH, was er schon oft aufgezeigt hat. Und pocht auf eine mit dem Rechnungswesen des Bundes harmonisierte "integrierte Ergebnis-, Finanzierungs- und Vermögensrechnung" nach "einheitlichen und verbindlichen Regelungen für Länder und Gemeinden".

Derzeit sei die Vermögens- und Verschuldungssituation der neun Bundesländer nicht nur uneinheitlich, sondern auch unvollständig abgebildet: Vermögen oder Wertminderung würden unterschiedlich bewertet, Verbindlichkeiten unterschiedlich definiert, Auslagerungen (die an sich schon das Bild verzerren) unterschiedlich gehandhabt. Damit könnten sich die Entscheidungsträger kein richtiges Bild über die tatsächliche finanzielle Lage und den daraus resultierenden Handlungsbedarf machen.

In der geprüften Finanzkrisen-Zeit von 2008 bis 2013 hätten viele Länder die Ausgaben nicht rasch genug den zurückgegangenen Einnahmen angepasst. Im Burgenland, Kärnten, Oberösterreich, der Steiermark, Vorarlberg und Wien seien die Ausgaben stärker gestiegen als die Einnahmen. Umgekehrt war es laut RH in Salzburg, Tirol und Niederösterreich - in NÖ allerdings durch den Einmaleffekt eines Verkaufes von Wohnbauförderungsdarlehen.

Der Schuldenabbau sei zwar - mit Ausnahme der Steiermark, das bis 2017 eine Zunahme prognostiziert habe - überall geplant, teilweise aber zu spät aus Sicht des RH. Die Prüfer drängen einmal mehr auf Strukturreformen in Bereichen mit überdurchschnittlichen Steigerungsraten bzw. großem Gebarungsvolumen - also Förderungen, Soziales oder Pensionen -, aber auch im Gesundheitswesen, um die Finanzierung der Krankenanstalten langfristig sicherzustellen.