Nachdem der Bund Ende 2009 mittels Notverstaatlichung die Kärntner Krisenbank Hypo Alpe Adria (heute: Heta) übernommen und zu restrukturieren hatte, mussten Firmenbeteiligungen und Immobilien forciert verkauft werden. Wie diese - defizitären - Verkäufe abliefen, hat der Rechnungshof (RH) geprüft. Er kommt zu massiver Kritik. Ein Musterbeispiel an Mängeln beim Verkauf war demnach  das Schlosshotel Velden.

Auch beim Verkauf von Biogasanlagen war die Informationslage über die finanziellen Folgen unzureichend. Der Vorstand der Bank hat den RH-Prüfern zufolge seine Informationspflichten an den Aufsichtsrat - damit die Eigentümervertreter - in den überprüften Fällen teilweise nur mangelhaft wahrgenommen. Der Bericht liegt seit Donnerstag vor.

Die Verkäufe von zwei Immobilien und 13 Beteiligungen, die die Hypo Alpe Adria vor der Notverstaatlichung erworben hatte, resultierte in realisierten Verlusten von 140 Mio. Euro. Davon entfielen 100 Millionen in die Zeit nach der Notverstaatlichung im Dezember 2009. Zum Teil kamen offene Kredite nicht zurück, zum anderen wurden Investitionskosten nicht erwirtschaftet.

Mindeststandards erst ab 2011

Erst im Jänner 2011 beschloss der damalige Hypo-Vorstand erstmals Mindeststandards für Beteiligungsverkäufe. Von Dezember 2009 bis 2011 war schon einmal nicht geregelt, wie Berater ausgewählt werden. Auch wie die Verkaufsprozesse in der Zeit abliefen, kritisiert der Rechnungshof:

Beim Verkauf von Immobilien war kein Mindestverkaufspreis festgelegt. Unternehmenswertgutachten fehlten, etwa beim Verkauf von Biogasanlagenfirmen. Und dies, so der RH, "obwohl eine Übervorteilung der Hypo Alpe Adria Bank International durch die aus Managementkreisen der Biogasanlagen bestehenden Käuferschicht nicht auszuschließen war."

Strategie für den Verkaufsprozess fehlte

Weil innerhalb von zwei Jahren wiederholt die Aufbau- und Ablauforganisationen kurzfristig geändert wurden, konnte auch keine nachhaltige Verwertungsinfrastruktur aufgebaut werden, schreiben die RH-Experten. "Es fehlte auch eine durchgängig dokumentierte Strategie für den Verkaufsprozess."

Beim mit letztlich hohem Verlust verkauften Schlosshotel Velden kritisierte der Rechnungshof, dass die Hypo im ersten Verkaufsprozess auf ein öffentliches Bieterverfahren bzw. eine internationale Interessentensuche verzichtet habe. Auch ein Mindestkaufpreis wurde nicht definiert. Der erste Verkaufsversuch scheiterte.

Schlosshotel: Kopfschütteln bei Prüfern

Das Schlosshotel Velden samt Appartmentanlage ging Mitte 2011 um 48 Millionen Euro an den mittlerweile verstorbenen Immobilientycoon Karl Wlaschek. Kritisch sieht der Rechnungshof, dass damals für vier der sechs Hypo-Aufsichtsräte der Informationsprozess nicht ausreichend war. Erst auf Nachfrage seien die Entscheidungsgrundlagen für die Transaktion vorgelegt worden.

Die Bank indes hat Jahre später "Klarstellungen" von Kapitalvertretern vorgelegt, in denen stand, dass der Aufsichtsrat "jederzeit vollständig und korrekt" informiert gewesen sei. Dass es geschwind und flexibel habe ablaufen müssen, lag laut Hypo daran, dass der Velden-Käufer damals schon 94 Jahre alt war. Diese Darstellungen wiederum wiesen die Rechnungshofprüfer zurück. Über den Hinweis auf Wlascheks Alter konnten sie nur Kopfschütteln. Im Bericht steht demnach auch: "Das Alter eines Käufers sollte keinen Einfluss auf die Information des Aufsichtsrates und die Abwicklungsdauer eines Verkaufsprozesses haben".

Geprüfte Verkäufe fielen in die Vorstandszeit unter Gottwald Kranebitter
Geprüfte Verkäufe fielen in die Vorstandszeit unter Gottwald Kranebitter © APA/GEORG HOCHMUTH

Die geprüften Verkäufe fielen in die Vorstandszeit unter Gottwald Kranebitter, der von April 2010 bis August 2013 im Amt war. Die Hypo ist mittlerweile zerschlagen, der Abbauteil lagert in der staatlichen Bad Bank Heta.

"Großteil der Mängel aufgearbeitet"

Die Heta weist in einer Reaktion "auf zentrale Veränderungen der eigenen Gebarung hin". Der Bericht betrachte einen Zeitraum, der mehrere Jahre zurückliegt. "Zwischenzeitlich unterscheiden sich die Verwertungsprozesse deutlich von jenen zum Prüfzeitpunkt."

"Die Heta unterstreicht, dass der größte Teil der vom Rechnungshof konstatierten Mängel in der Zwischenzeit bereits behoben wurde. Die vorgenommenen, umfassenden Verbesserungen wurden teilweise durch die Rechnungshofprüfung, teilweise durch bankinterne Revisionsberichte angestoßen. Noch offene Anregungen des Rechnungshofes werden aktuell auf Umsetzbarkeit geprüft."

Allerdings sei auch festgehalten, heißt es in der Aussendung weiter, dass die Heta mehrere Feststellungen der Rechnungshofprüfer nicht teilt und diesbezüglich im vergangenen Jahr eine ausführliche Stellungnahme den zuständigen Stellen zukommen hat lassen.