"Kurier"-Fotograf Christandl hatte Anfang Juni ein Flüchtlingskind und zwei erwachsene Flüchtlinge bei der Ankunft in einem Asylquartier in Wien-Landstraße abgebildet, die von FPÖ-Anhängern mit "Nein zum Asylantenheim"-Schildern empfangen wurden. Das "Kurier"-Bild hatte für heftige Aufregung gesorgt. Christandl hatte die Aufnahme von der FPÖ-Protestaktion auch auf seinem Twitter-Account veröffentlicht, wo sie weit über tausend Mal weitergeleitet wurde ().

Strache sprach danach im ORF-Talk "Im Zentrum" sowie in der "Zeit im Bild 2" von einer inszenierten und gestellten Aufnahme. Der "Kurier" klagte den FPÖ-Chef darauf hin auf Kreditschädigung. Chefredakteur Helmut Brandstätter sprach von einer "Lüge" Straches, die man juristisch bekämpfen werde. Christandl selbst wies den Vorwurf der Manipulation zurück. In einem ersten rechtlichen Schritt erwirkte die Zeitung nun eine einstweilige Verfügung gegen Strache. Das Handelsgericht folgte demnach der Darstellung, wonach mit Straches Aussagen in den ORF-Sendungen dem "Kurier" und Christandl unterstellt wurde, das Foto gestellt zu haben.

"Zwar ist dem Beklagten beizupflichten, dass die Behauptung der geschickten Inszenierung eines Motivs für einen Fotografen sogar ein großes Lob sein kann; der Zweitkläger ist hier aber nicht als Kunstschaffender aufgetreten, sondern erkennbar als Pressefotograf und -reporter im wörtlichen Sinne eines Berichterstatters über aktuelle Ereignisse. Auch der Artikel im Kurier wird von den Lesern als Tatsachenbericht verstanden. Der Vorwurf, nicht bloß Beobachter gewesen zu sein, sondern die aktuellen Ereignisse beeinflusst ('eingefädelt') zu haben, um ein seinen Interessen entsprechendes Foto machen zu können, und dieses Bild bzw. das Kind sodann für die eigene Berichterstattung 'missbraucht' zu haben, ist daher sehr wohl kreditschädigend ...", zitierte der "Kurier" am Montag aus der Entscheidung. Strache kann gegen die einstweilige Verfügung innerhalb von zwei Wochen Rekurs erheben, darf seine Behauptungen vorerst aber nicht mehr weiter verbreiten.