Die Gerichtsgebühren im Familienrecht sind am Mittwoch deutlich reduziert worden. Eine entsprechende Novelle des Justizministeriums ist am 1. Juli in Kraft getreten, betroffen sind Pflegschafts- und familienrechtliche Verfahren, bei denen Minderjährige im Mittelpunkt stehen. Mit der neuen Regelung entfallen Gebühren für Kontaktrechts-, und Abstammungsverfahren sowie für Verfahren zur Klärung der Ehemündigkeit. Zusätzlich ist die Unterstützung durch die Familiengerichtshilfe als Besuchsmittler und durch die Kinderbeistände bei Obsorge- oder Kontaktrechtsverfahren in der ersten Phase ab sofort kostenlos.

Zusätzlich werden auch Personen, die bereits im Verfahren auf Scheidung der Ehe im Einvernehmen aus finanziellen Gründen eine Verfahrenshilfe in Anspruch nehmen konnten, unterstützt. Diese werden bei Antragstellung automatisch von den Gebühren befreit und müssen nicht mehr wie bisher einen gesonderten Antrag auf Verfahrenshilfe stellen und ein Verfahrenshilfeverfahren führen.

"Der Gang vor Gericht in Familienangelegenheiten ist für Betroffene schon Belastung genug", betonte Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) am Mittwoch in einer Aussendung.