Der Hypo-U-Ausschuss hat am Donnerstag wie schon so oft nicht inhaltlich für Aufregung gesorgt, sondern neuerlich im Zusammenhang mit einem Gang zum Verfassungsgerichtshof. Die frühere Auskunftsperson Sabine Kanduth-Kristen, die vor Wochen als frühere Hypo-Aufsichtskommissärin vom Ausschuss befragt worden war, hat Beschwerde gegen die Art und Weise ihrer Befragung beim Höchstgericht eingebracht.

VfGH-Sprecher Christian Neuwirth bestätigte eine Beschwerde mit diesem Inhalt auf APA-Anfrage. Die von der Beschwerde betroffenen Abgeordneten Kai Jan Krainer (SPÖ), Robert Lugar (TS) und Rainer Hable (Neos) hatten zuvor Kanduth-Kristen als Beschwerdeführerin vor Journalisten genannt.

Art und Weise der Befragung

Neuwirth bestätigte darüber hinaus, dass von der Beschwerde Kanduth-Kristens auch die U-Ausschussvorsitzende Doris Bures (SPÖ), Verfahrensrichter Walter Pilgermair und Verfahrensanwalt Bruno Binder betroffen sind. Kanduth-Kristen wirft der Ausschussspitze nämlich vor, dass sie nicht eingeschritten sei, als sie, Kanduth-Kristen, sich durch die Art und Weise der Fragen der Abgeordneten in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt gefühlt hatte. Die frühere Staatskommissärin in der Skandalbank und jetzige Universitätsprofessorin Kanduth-Kristen argumentiert Neuwirth zufolge mit einer Verletzung ihrer Ehre und einer Schädigung ihres wirtschaftlichen Rufes.

"Der Verfassungsgerichtshof hat ein Vorverfahren eingeleitet. Der U-Ausschuss hat einige Wochen Zeit für eine Stellungnahme. Wann eine Entscheidung getroffen wird, ist offen", sagte Neuwirth zur APA. Krainer und Hable gaben sich gelassen, Lugar sprach von einem "Einschüchterungsversuch", der gegen die Aufklärungsarbeit ziele.

Inhaltlich werden beim heutigen Hypo-U-Ausschuss die früheren FMA-Vorstände Heinrich Traumüller und Kurt Pribil (nun OeNB-Direktor) sowie Philipp Abbrederis aus dem Kabinett von Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) befragt. Abbrederis soll erklären, ob es politische Einflussnahme aufs Aktenschwärzen gegeben hat. Die früheren FMA-Leute werden nach Einflussnahmen auf die Aufsichtstätigkeit befragt.