Strolz erinnerte an Rasterfahndung und Lauschangriff, an die von den Höchstgerichten gekippte Vorratsdatenspeicherung, die die Innenministerin wieder einführen wolle, sowie an die zuletzt geplante Konto-Einsicht, die der NEOS-Klububmann nach dem jüngsten Schwenk der ÖVP aber schon wieder als passe sieht (siehe eigene Meldung). Er fragt sich allerdings, was kommt danach und will jedenfalls verhindern, dass die Bürger unter Generalverdacht gestellt werden.

Konkret verhindern wollen die NEOS jedenfalls den noch vor dem Sommer geplanten Beschluss des Staatsschutzgesetzes, das mit 1. Jänner 2016 in Kraft treten soll. Die NEOS seien nicht grundsätzlich gegen ein solches Gesetz, sie bekennen sich zu erweiterten Gefahrenforschung, vermissen in dem Entwurf der Regierung aber ausreichende Kontrollmechanismen und den Schutz der Grundrechte, betonte Strolz.

Insbesondere stört die Pinken, dass der Entwurf eine ausufernde Befugniserweiterung für die Behörde vorsehe, aus dem Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) werde damit ein zusätzlicher Inlandsgeheimdienst ohne parlamentarische Kontrolle. Zusätzlich werde die Grundlage für neun Landes-Geheimdienste geschaffen. Bei den geplanten Vertrauenspersonen sei nicht klar, wie die von ihnen gesammelten Beweise in einem Verfahren verwendet werden dürfen, kritisiert Alm. Außerdem könnten diese Personen zur Tatprovokation eingesetzt werden, was bisher nur Polizeibeamten gestattet gewesen sei. Die Befugnisse des Rechtsschutzbeauftragten könnten von der Behörde beschnitten werden, bemängelte Alm.