Aus Grüner Sicht können die Gespräche über eine Zweidrittelmehrheit wieder aufgenommen werden, "sobald sich die ÖVP darüber klar geworden ist, ob sie die Bekämpfung von Steuerbetrug im großen Stil nach wie vor verfolgen will". Allerdings brauche es klare gesetzliche Regelungen für den Grundrechtseingriff der Konteneinsicht durch die Finanzämter. "Wir haben von Beginn an klargestellt, dass der Vorschlag der Regierung hier noch nicht ausreichend ist", betonte Glawischnig.

Da im Abgabenverfahren erster Instanz bisher keine Richter involviert seien, müsse eine neue Einrichtung zu diesem Zweck geschaffen werden. Die Grünen schlagen die Bildung eines eigenen Senates beim Bundesfinanzgericht vor, der über das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen und die Verhältnismäßigkeit der Einsichtnahme in einem Schnellverfahren entscheidet.

Glawischnig betonte zudem, dass die Arbeitnehmerveranlagung kein Anlass für eine Konteneinsicht sein dürfe. Für die Kritik der NEOS zeigte sie kein Verständnis. Deren Chef Matthias Strolz werde sich entscheiden müssen, "ob er es mit Betrugsbekämpfung ernst meint oder ob er der neue Schutzpatron der Steuerhinterziehung im großen Stil in Österreich werden will".

Team-Stronach-Klubobfrau Waltraud Dietrich stellte sich per Aussendung erneut gegen die Konteneinsicht. "Das Bankgeheimnis ist die letzte Bastion gegenüber staatlicher Bespitzelung", meinte sie. Man habe eine Petition zur Beibehaltung an Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ) gerichtet.