Das Erlernen der deutschen Sprache sei zwar der Schlüssel für alle weiteren Integrationsschritte. Sie habe aber ein Problem damit, "wenn Menschen in ihren Integrationsbemühungen durch eine aussichtslos hohe Sprachhürde beeinträchtigt werden", argumentierte Baur: "Ich habe keine Bedenken, jemandem die Staatsbürgerschaft zu verleihen, der vielleicht noch nicht perfekt Deutsch spricht".

Derzeit muss für die Verleihung der Staatsbürgerschaft das Niveau "B1" (fortgeschrittene Sprachverwendung) des "Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen" erfüllt sein, das dem Niveau nach vier Jahren Fremdsprachenunterricht in der Schule entspreche. "Dieses Niveau ist für einige Personen - insbesondere für solche mit niedrigerem Bildungsniveau - nur schwer zu schaffen", meinte die Soziallandesrätin.

"Wer schon 15 Jahre rechtmäßig in Österreich lebt und Deutschkenntnisse auf dem Niveau "A2" (grundlegende Kenntnisse, Anm.) nachweist, soll die Staatsbürgerschaft beantragen dürfen", so Baur. Schließlich habe bis zum Jahr 2011 die Staatsbürgerschaft mit diesem Sprachniveau erreicht werden können.