Die geplante Lohnsteuerentlastung im Jahr 2016 werde der kalten Progression deutlich entgegensteuern, schreibt der Budgetdienst in seiner Kurzstudie, die nun vorliegt. Beantragt wurde sie vom Grünen Budgetsprecher Bruno Rossmann, der sich dadurch mehr Klarheit bei dem Thema erwartet. In der Studie heißt es, zwar werde ein "erheblicher Teil" des angestrebten Entlastungsvolumens der geplanten Reform in Höhe von 4,9 Mrd. Euro auf den Ausgleich der (in den Jahren seit 2009 aufgetretenen) kalten Progression entfallen. Im Jahr 2016 aber werde die steuerliche Mehrbelastung, die dieser Effekt verursachen würde, "jedenfalls überkompensiert" - d.h. der Effekt der Steuerreform geht über einen bloßen Tarifausgleich der Auswirkungen der kalten Progression hinaus.

Als "kalte Progression" wird jener Effekt bezeichnet, der für eine "schleichende" jährliche Steuererhöhung verantwortlich ist, ohne dass dafür die gesetzlichen Tarifstufen erhöht werden. Der Grund dafür: Die Löhne steigen, die für die Lohnsteuer maßgeblichen Einkommensgrenzen aber bleiben gleich. Damit rücken von Jahr zu Jahr immer mehr Arbeitnehmer in höhere Steuerklassen vor - bzw. wird auch innerhalb der Tarifstufen mehr Steuer fällig. Ein Teil der Lohnsteigerungen wird somit vom Finanzamt abgeschöpft (nämlich jener Teil, der inflationsbedingt ansteigt).

Wie hoch dieser Effekt ausfällt, darüber gibt es unterschiedliche Angaben - was auch der Grund für das Ansuchen Rossmanns an den Budgetdienst war. Die vier vom Budgetdienst untersuchte Studien beschreiben für die vier Jahre nach der letzten Steuerreform im Jahr 2009 (von 2010 bis 2013) Steuer-Mehreinnahmen für den Finanzminister zwischen 3,7 und 5,7 Mrd. Euro. Den geringsten Effekt hat der ehemalige Leiter der Abteilung für Steuerschätzung und Steuerpolitik im Finanzministerium, Anton Rainer, mit 3,7 Mrd. Euro ausgerechnet. Den höchsten Wert von 5,7 Mrd. Euro nannte eine Studie des Think Tank Agenda Austria. Eine Studie des Instituts für Höhere Studien (IHS) wies einen Effekt von 4,6 Mrd. Euro auf. Laut der Gesellschaft für angewandte Wirtschaftsforschung (GAW) lag die durch die kalte Progression verursachte Abschöpfung bei 5,6 Mrd. Euro.

Der Budgetdienst erklärt in seiner nun vorliegenden Kurzstudie, dass die divergierenden Ergebnisse in den unterschiedlichen Berechnungsmethoden begründet sind. Als "plausibelste Berechnungen" bezeichnet er jene von IHS und der GAW, wobei die Berechnung des IHS nur die Lohnsteuer umfasst, die der GAW zusätzlich auch die veranlagte Einkommenssteuer miteinbezieht.

Inwiefern die Tarifsenkung des Jahres 2016 auch die seit der letzten Steuerreform im Jahr 2009 aufgetretene steuerliche Mehrbelastung insgesamt ausgleichen kann, lässt die Kurzstudie offen. Klar sei, dass die Reform auch in die Zukunft weiter wirken wird, jedoch wieder einer kalten Progression unterliegen wird, schreibt der Budgetdienst.

Die Studie verweist auf den Strategiebericht zum Bundesfinanzrahmen für die Jahre 2016 bis 2019: Demnach erwartet das Finanzministerium für das Jahr 2015 Einzahlungen aus der Lohnsteuer in Höhe von 27 Mrd. Euro. Im kommenden Jahr wird - bedingt durch die Steuerreform - ein Sinken des Lohnsteueraufkommens auf 24,6 Mrd. Euro erwartet.

Bis ins Jahr 2019 wird laut Strategiebericht das Aufkommen allerdings wieder auf 29,2 Mrd. Euro ansteigen. Ein Teil dieses Anstieges sei auf die kalte Progression zurückzuführen, so der Budgetdienst. Daneben würden sich auch der erwartete Beschäftigungszuwachs, prognostizierte Reallohnsteigerungen sowie der Anstieg bei den Pensionsbezieher positiv auf das Lohnsteueraufkommen auswirken. Zur Frage, wie hoch die kalte Progression bis 2019 ausfallen könnte, gibt der Budgetdienst derzeit noch keine Einschätzung ab.

Zu einem möglichen Ausgleich der kalten Progression heißt es in der Studie, diese könne durch periodische größere Steuerreformen, aber auch durch eine laufende Anpassung des Steuertarifs erfolgen. Derartige Regelungen bestünden in 18 von 30 OECD-Staaten. Die Anpassung der Tarife erfolgt in diesen Ländern laut Budgetdienst zum Teil jährlich, teilweise bei Überschreiten eines Schwellenwertes - und ist an den Verbraucherpreisindex oder an die Lohn- und Gehaltsentwicklung geknüpft. Dies habe den Vorteil, dass dadurch der Effekt der kalten Progression gänzlich oder weitgehend vermieden werden kann. Der Nachteil sei, dass Strukturanpassungen im Steuersystem eher erschwert und der fiskalpolitische Spielraum eingeschränkt werde.

Der Grüne Budgetsprecher Rossmann will nun den Budgetdienst jährlich mit der Erstellung einer Berechnung über die kalte Progression beauftragen. Welche Methode dazu verwendet wird, solle der Budgetdienst entscheiden, es gehe aus der Kurzstudie nicht schlüssig hervor, welche nun den Effekt der kalten Progression am besten abbildet. Ziel sei es, eine klare Aussage zu treffen. "Dann kann die Politik unter Umständen durch entsprechende Maßnahmen korrigieren."

Gegenüber der APA wiederholte Rossmann seine Forderung, der kalten Progression politisch entgegenzuwirken. Wünschenswert wäre eine regelmäßige Anpassung der Progressionsstufen an die Inflationsrate, so der Mandatar.