Außerdem soll nach Ostern mit Verhandlungen über ein gänzlich neues Dienstrecht für alle Beamten und Vertragsbediensteten inklusive eines neuen Besoldungsrechtes mit höheren Anfangsgehältern und einem flacheren Anstieg der Gehaltskurve begonnen werden. Das bestätigten sowohl Neugebauer als auch das Büro Steßls gegenüber der APA. Auf die Frage, ob dies noch in dieser Legislaturperiode erledigt werden könnte, sagte der GÖD-Vorsitzende, man wolle das Vorhaben "zügig" abschließen. Eine Vereinbarung zur Aufnahme der Verhandlungen soll jedenfalls demnächst unterzeichnet werden. Ein neues einheitliches Dienstrecht für alle Beamten und Vertragsbediensteten wurde schon seit vielen Jahren von mehreren Regierungen angestrebt, ist aber immer wieder aufgeschoben worden.

Die jetzt im Jänner beschlossene Reparatur des Besoldungssystems war wegen Erkenntnissen des EuGH notwendig geworden. Dieser hatte zwei Mal Regelungen aufgehoben, weil Schul- und Vordienstzeiten nicht entsprechend berücksichtigt worden waren. Daraufhin hatte der Nationalrat im Jänner neue Regeln für die Gehaltseinstufung beschlossen. Berücksichtigt werden außer Dienstzeiten bei anderen Gebietskörperschaften und Präsenz- bzw. Zivildienst nur noch maximal zehn Jahre von für die neue Aufgabe nützlichen Berufstätigkeiten. Ausbildungszeiten werden dagegen nicht mehr auf die Dienstzeit angerechnet, sondern stattdessen pauschal über verbesserte Gehaltsansätze abgegolten. Sonstige Zeiten fallen zur Gänze unter den Tisch.

Schon im Bundesdienst befindliche Personen werden automatisch in das neue System übergeleitet. Dadurch wären den Bediensteten Verluste in der Lebensverdienstsumme von bis zu 0,6 Promille entstanden. Nun hat man sich auf komplizierte technischen Anpassungen geeinigt, mit denen diese drohenden Verluste verhindert werden. Vereinfacht gesagt wird das über eine sogenannte Wahrungszulage erreicht, die die Bediensteten bekommen, um den Übergang in das neue Recht verlustfrei zu gestalten. Damit wird es im Vergleich zu der im Jänner beschlossenen Regelung beim ersten Gehaltssprung etwas mehr Geld geben, was dann später ausgeglichen wird.

Neugebauer zeigte sich mit dieser Regelung am Donnerstag zufrieden. Er sprach von einer "schwierigen Reparaturarbeit", die man in mehr als 20 Verhandlungsrunden bewältigt habe. Der GÖD-Bundeskongress hat am Donnerstag ohne Gegenstimme zugestimmt, dass der entsprechende Gesetzesentwurf in eine dreiwöchige Begutachtung gehen kann. Um etwaige Stellungnahmen berücksichtigen zu können, soll es dann noch eine Schlussverhandlungsrunde geben und im Mai der Beschluss im Parlament erfolgen. Das Gesetz kann damit vor dem 1. Juli in Kraft treten und damit vor dem Datum, zu dem der nächste Gehaltssprung möglich ist, bei dem Beamten sonst Verluste gedroht hätten.

Steßl verwies darauf, dass für den Bund keine Mehrkosten gegenüber dem Altsystem entstehen. In den Jahren 2016 (23 Millionen Euro), 2017 (35 Mio.) und 2018 (2 Mio.) ergeben sich durch den Vorzieheffekt Mehrausgaben, die jedoch in den Folgejahren wieder ausgeglichen werden. Hätte man die Gesetzesreparatur aufgrund des EuGH-Urteiles nicht vorgenommen, hätten Kosten von 3,5 Milliarden Euro einmalig und 700 Millionen strukturell gedroht, rechnete Steßl vor.