In dem Brief beschreibt der Minister laut "TT" die technischen und rechtlichen Probleme mit der Aktenanforderung. Selbst bei "größtmöglichem Einsatz" aller Beteiligten werde es nicht möglich sein, die Vier-Wochen-Frist für die Aktenlieferung einzuhalten, heißt es demnach. Nur Teillieferungen könnten starten. Eine erste Anforderung von Akten hatte der Geschäftsordnungsausschuss des Nationalrates am 19. Februar - also vor rund vier Wochen - beschlossen.

Probleme machen laut dem Ressortchef einerseits der Umfang der Daten. Brandstetter habe insgesamt zwölf Strafakten bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt und der Korruptionsstaatsanwaltschaft aufgelistet, die mit der Hypo in Zusammenhang stehen. Dazu komme, dass Bures den Ministerien Vorgaben gemacht hat, wie sie die Daten ans Parlament liefern sollen, und zwar als Word-, PDF- oder Excel-Dateien. Laut Brandstetter liege das Material großteils nicht in diesem Format vor, der Aufwand sei daher beträchtlich.

Außerdem könnten Unterlagen, welche die Staatsanwaltschaften auf dem Weg der Rechtshilfe aus anderen Staaten bekommen haben, nicht einfach weitergeleitet werden. Das Justizministerium müsse daher mit den betroffenen Ländern abklären, ob eine Freigabe möglich sei. Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein habe dazu bereits mitgeteilt, dass nach liechtensteinischem Recht die Leistung von Rechtshilfe in Strafsachen an einen ausländischen Untersuchungsausschuss unzulässig sei, schreibt Brandstetter laut "TT".

Die Parlamentsdirektion hat indessen am Sonntag betont, an der Verzögerung der Aktenlieferung durch das Justizressort keinerlei Schuld zu tragen. Man halte fest, dass das Aufforderungsschreiben zur Aktenlieferung (vom 26. Februar) auf der Grundlage der geltenden Verfahrensordnung "sowie gemäß dem grundsätzlichen Beweisbeschluss erfolgt ist", hieß es in einer Aussendung. Hinsichtlich der technischen Anforderungen orientiere sich dieses Schreiben an der Vorgangsweise beim letzten Untersuchungsausschuss, betonte man in der Parlamentsdirektion.