Die Steuerreform ist unter Dach und Fach: Termingemäß am 17. März hat die Regierung die Eckpunkte beschlossen. Größere Änderungen im Parlament schließen Kanzler Werner Faymann (SPÖ) und Vize Reinhold Mitterlehner (ÖVP) aus, kleinere Anpassungen nicht. Die Aufweichung des Bankgeheimnisses soll schon im März schlagend werden, um "Abschleichern" vorzubauen. Die EU-Budgetziele könnten aber wackeln.

Die Aufhebung des Bankgeheimnisses bei Betriebsprüfungen ist Teil der Gegenfinanzierung der Entlastung: 700 Mio. Euro sollen so hereinkommen, weitere 900 Mio. Euro durch eine Registrierkassenpflicht. Letztere soll Unternehmen treffen, die überwiegende Bargeldgeschäfte über 15.000 Euro jährlich machen. Der Einblick der Finanzbehörden in Unternehmenskonten soll schon rückwirkend mit März 2015 möglich sein. Außerdem werden Banken verpflichtet, hohe Kapitalabflüsse ins Ausland zu melden. Dies soll "einer etwaigen Abschleicherproblematik" vorbeugen - also das Verlagern von Schwarzgeld ins Ausland verhindern, heißt es im Ministerratsvortrag.

Die mit 1. Jänner 2016 geplante Lohnsteuersenkung um 4,9 Mrd. Euro (plus 200 Mio. Euro Standortpaket) lobten Kanzler Werner Faymann (SPÖ) und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP) nach der Regierungssitzung einmal mehr als größte Entlastung der Zweiten Republik. "4,9 Milliarden Euro gehen direkt in die Brieftaschen der Menschen", meinte Faymann. Nachbesserungen wollen sie nur noch in Details zulassen - etwa um Betriebsübergaben in der Familie durch die höhere Grundsteuer nicht zu gefährden - nicht aber bei den Kernpunkten, wie der Betrugsbekämpfung und der Mehrwertsteuer.

Entgegenkommen

Bei Letzterer gab es allerdings noch ein Entgegenkommen an Hotellerie und Gastwirtschaft, die den Regierungsbeschluss mit lautstarken Protesten vor dem Kanzleramt begleiteten. Als "Totengräber der Tourismuswirtschaft" wurde die Regierung da bezeichnet, weil die ermäßigte Mehrwertsteuer auf Beherbergung von zehn auf 13 Prozent steigen soll. Um bereits erfolgte Buchungen für die kommende Wintersaison nicht zu belasten, soll die Anhebung nun erst mit April (und nicht schon Jahresanfang) 2016 in Kraft treten.

Grundsätzlich will die Regierung aber an der höheren Mehrwertsteuer festhalten, weil sonst auch andere Branchen eine Ausnahme fordern würden, wie Mitterlehner betonte: "Das ist eine Prinzipienfrage im Politbereich, dass wir hier die Linie halten müssen."

Eigentlich hatte sich auch die Flugbranche im Zuge der Steuerreform eine Abschaffung der 2011 eingeführten - nach Flugziel gestaffelten - Ticketabgabe gewünscht, daraus wurde nun aber nichts - im Gegenteil: Die Umsatzsteuer steigt auch bei Flugtickets auf 13 Prozent. Diese Anhebung gilt allerdings nur auf Inlandsflüge, womit einzig Austrian Airlines (AUA) betroffen ist.

Offene Fragen

Tatsächlich sind viele Punkte der Reform nach wie vor unklar: Wie zum Beispiel wird die von der Regierung am Wochenende erwogene Ausnahme für den Tourismus bei der Grunderwerbssteuer aussehen? Wo konkret sollen im Zuge einer Verwaltungsreform eine Millarde Euro frei werden? Und vor allem wie genau läuft die Gegenfinanzierung? Immer mehr Experten melden Zweifel an, ob diese tatsächlich so umgesetzt werden kann wie geplant.