Das ausformulierte gerichtsmedizinische Gutachten aus Sankt Gallen liege noch nicht vor, aber das vorläufige Ergebnis aus der Schweiz scheine übereinzustimmen mit dem der ursprünglichen Obduktion in Wien. Kein Hinweis auf Fremdverschulden bestätigte Anwalt Manfred Ainedter. Das bedeute in Folge also keinen Anhaltspunkt für Mord in der Justizanstalt, sondern für Selbstmord.

Einige Fragen blieben aber nach wie vor offen, denn es fehlten noch technische Gutachten über Bilder der Überwachungskameras am Gefängnisgang und den elektronischen Schließmechanismus der Zellentüre. Vor allem fehle auch das toxikologische Gutachten aus Innsbruck - besonders wichtig vor dem Hintergrund der Hinweise auf in Österreich nicht zugelassene Barbiturat-Schlafmittel in Rakhat Aliyevs Blut.

Aliyevs Leichnam sei vor ein paar Tagen aus der Schweiz zurück nach Wien gebracht worden, hieß es weiter. Er sei am Wiener Zentralfriedhof im Kreise der Familie und enger Bekannter begraben worden.