Anerkennung zollten die Bischöfe auch den Vorhaben der parlamentarischen Enquetekommission, die Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht weiterzuentwickeln. Alle Empfehlungen seien ein bedeutender Schritt, um die Würde des Menschen am Lebensende noch besser zu schützen, heißt es in der Erklärung. Vor dem Hintergrund "erschreckender Entwicklungen" in jenen Ländern, wo der strafrechtliche Schutz am Lebensende gelockert wurde, plädieren die Bischöfe zugleich erneut dafür, "die bewährte österreichische Gesetzeslage nachhaltig und adäquat abzusichern".

Die Feststellung der Enquetekommission, dass Hospiz- und Palliativversorgung nicht nur eine der humansten Formen der Medizin, sondern auch günstig und kostendämpfend ist, sollte nach Überzeugung der Bischöfe "Grund genug für eine rasche Umsetzung der Empfehlungen sein", zitierte Schönborn aus der Erklärung. Weiters betonten sie: "Die Würde des Menschen ist unantastbar - dieser Grundsatz ist fundamental für ein humanes Zusammenleben. Er muss sich gerade dann bewähren, wenn Menschen aufgrund von Krankheit oder Alter auf die Hilfe anderer angewiesen sind."

Eine verfassungsrechtliche Verankerung des Sterbehilfeverbots wäre laut dem Kardinal zwar "schön gewesen". Die bereits existierenden Bestimmungen in der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie in der österreichischen Verfassung "müssten im Normalfall" genügen, merkte er an.