Die NEOS wollen den "unglaublichen und unerklärlich hohen Abschreibungsbedarf" bei der Hypo-Abbau-Bank Heta von einem Gericht untersuchen lassen. Eine Sachverhaltsdarstellung werde in Kürze eingebracht werden, kündigte NEOS-Finanzsprecher Rainer Hable am Dienstag bei einem Pressegespräch in Wien an.

Löcher schon länger da?

"Sehr viele Leute haben Erklärungsbedarf", meinte Hable, und verwies auf die Rolle der Bankprüfer, der Aufsichtsbehörden - die Finanzmarktaufsicht FMA und Nationalbank - sowie die Rolle der Politiker. Das heiße aber nicht, dass alle schuldig seien. Die Sachverhaltsdarstellung werde sich daher gegen Unbekannt richten.

Angesichts des unglaublich hohen neuen Abschreibungsbedarfes - fast die Hälfte der 18 Mrd. Euro, die in die Heta geflossen seien - stelle sich die Frage, ob die Bilanzen in der Vergangenheit nicht gefälscht worden seien, ob die Löcher nicht schon vor längerer Zeit da gewesen seien. Hable glaubt nicht, dass man den neuen Abschreibungsbedarf von bis zu 7,6 Mrd. Euro alleine mit wirtschaftlichen Veränderungen oder dem Frankenkurs erklären kann.

Bilanz wegen Wahl geschönt?

Vielmehr sei in der Vergangenheit eine Salami-Taktik angewandt worden, damit die hohen Verluste - vor allem in der Zeit vor der Nationalratswahl 2013 - nicht auffallen. Mit dem "großen Paukenschlag" am Wochenende sei die "große Hypo-Lüge" nunmehr enttarnt worden. Gleichzeitig sei das aber auch ein wichtiger Schritt zu mehr Wahrheit gewesen. Hable befürchtet aber, dass damit noch nicht der ganze Schaden am Tisch liegt. Die nunmehr bekannt gewordenen neuen Bilanzverluste würden nämlich nur die ehemalige Hypo-Konzernmutter betreffen.

Weitere Verluste drohten noch aus dem Verkauf der Südosteuropa-Töchter an den US-Investor Advent, der Italien-Tochter und den potenziellen Gläubigerklagen. Eine Schätzung über die höhe dieser noch drohenden Verluste traue er sich nicht zu. "Das ist eine Blackbox, da kann man nicht so leicht reinschauen", so der NEOS-Finanzsprecher. Gleichzeitig stehe die derzeitige Lösung aber auch auf wackeligen Beinen, meinte Hable, denn die Heta sein keine Bank mehr, sondern eine Abbaueinheit. Somit könnte die Abwicklung auch EU-rechtlich nicht gedeckt sein. Die Heta sei erst durch Österreich in das Bundesgesetz zur Bankenabwicklung- und -sanierung (BASG) aufgenommen worden.