Die Raucher stehen beim Heer auf verlorenem Posten. Jedenfalls wenn es nach der "Gruppe Präsidium" im Ministerium geht. Diese strebt ein "gänzliches Rauchverbot", und zwar nicht nur in Büroräumen, sondern auch im Freigelände der Kasernen an. In einem Rundschreiben an die Ministeriums-Abteilungen ist zwar "nur" von den Liegenschaften BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung) und dem Amtsgebäude Franz-Josef-Kai die Rede. Ein Aus für das Rauchen würde aber rasch alle Standorte treffen.

Ab 1. September

In Kraft treten soll das Verbot per 1. September. Das Rauchen am Arbeitsplatz sei "rechtlich unzulässig". Durch eine Duldung "würde dem Bund infolge tatsächlicher und dauernder Verkürzung der Dienstzeit ein beträchtlicher unmittelbarer Schaden entstehen, der schadenersatzrechtlich zu würdigen wäre". Die Dienstzeit-Verkürzung "durch Abwesenheit zum Zwecke des Rauchens" wäre nicht zu rechtfertigen. Im Schreiben wird zudem auf die Kosten des Rauchens verwiesen: "eine stärkere Verschmutzung und Abnützung von Vorhängen" und das Ausmalen vor Bürobezug eines Nichtrauchers nach einem Raucher.

Ein weiteres Problem im Ist-Zustand besteht demnach darin, dass "Amtsräume für mehrere Bedienstete nicht nur nach sachlicher Zweckmäßigkeit, sondern auch nach der Kategorie 'Raucher' oder ‘Nichtraucher’ zugewiesen werden, was auch die gesundheitliche Gefährdung des einzelnen Rauchers (durch die Verdoppelung der Rauchbelastung) noch einmal erheblich verstärkt und vom Dienstgeber aktiv gefördert wird."

Gewerkschaftsprotest

In Oberösterreich ist dieses Schreiben laut Militärkommandant Generalmajor Kurt Raffetseder "noch nicht aufgeschlagen. Im Gebäude wird aber schon jetzt nicht mehr geraucht". Weniger locker nehmen Personalvertreter dieses Ansinnen. "Obwohl ich Nichtraucher bin, verwehre ich mich dagegen. Laut Arbeitnehmerschutzgesetz müssen Räume für gesetzlich festgesetzte Pausen zur Verfügung gestellt werden", sagte Vizeleutnant Helmut Huber, Mitglied der Gewerkschafts-Landesleitung. Weitergedacht würde das heißen, dass auch der Gang zum Kaffeeautomaten ein unzulässiges Entfernen vom Arbeitsplatz darstelle.