Die Integrationspflicht für langfristig Aufenthaltsberechtigte verstoße nicht gegen EU-Recht, geht aus dem Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts vom Mittwoch hervor. Allerdings verstoße die Verpflichtung langfristiger Aufenthaltsberechtigter zur Ablegung einer Prüfung über die Integration in die Gesellschaft gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.

In den Niederlanden beinhaltet die Integrationspflicht für Ausländer die Pflicht, eine Prüfung ihrer Niederländischkenntnisse und ihrer Grundkenntnisse über die Gesellschaft abzulegen. Wird dies nicht fristgerecht erfüllt, gibt es eine Geldstrafe.

Verpflichtende Prüfung nicht rechtens

Der Generalanwalt erklärt zu dem Fall (C-579/13), dass die Einführung von Integrationsmaßnahmen für Drittstaatsangehörige, die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten haben, nicht untersagt ist. Diese "Maßnahmen dürfen jedoch ausschließlich die Erleichterung der Integration der betreffenden Person bezwecken und keine Voraussetzung für die Aufrechterhaltung dieser Rechtsstellung oder die Ausübung der daraus erwachsenden Rechte sein". Insbesondere dürften diese Maßnahmen keine Pflicht zur Ablegung einer Prüfung über die Integration in die Gesellschaft einschließen. In 80 Prozent der Fälle folgen die EuGH-Richter dem Schlussantrag in ihrem Urteil.

In Österreich ist zuletzt eine Debatte über Sanktionen bei "Integrationsunwilligkeit" seitens SPÖ-Landeshauptleute aufgekommen. Die Sozialistische Jugend lehnt dies strikt ab und sprach von "rechten Rülpsern". Integrationsminister Sebastian Kurz (ÖVP) hatte eine Verwaltungsstrafe von 1.000 Euro angeregt, wenn Eltern die Einladung zum Elternsprechtag ignorierten. Außerdem dachte er an, dass Lehrer integrationsunwillige Schüler zu Tätigkeiten wie "Tafelwischen" verpflichten könnten.

Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) meinte, "ganz zum Schluss" könnte man über Verwaltungsstrafen gegen Eltern diskutieren, die die Zusammenarbeit mit der Schule hartnäckig verweigerten. Entschieden gegen strafrechtliche Sanktionen für Integrationsverweigerer hatte sich Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) ausgesprochen.

(Schluss) jep/ths/vos ~

WEB http://curia.europa.eu/ ~