Die Justiz fordert dann ihrerseits das Geld vom Unterhaltsschuldner zurück. Der Einbringungserfolg liegt derzeit laut Angaben des Ressorts bei etwa 50 Prozent.

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses hängt vom Alter des minderjährigen Kindes ab und ist - abhängig von verschiedenen Faktoren - entweder mit einem Höchstbetrag begrenzt oder richtet sich nach festen Beträgen. Auch letztere werden mit 1. Jänner erhöht: Kinder, die bisher 197 Euro erhielten, bekommen dann 200 Euro. Der feste Betrag von 281 erhöht sich auf 286 Euro, jener von 365 auf 371 Euro.

Der Unterhaltsvorschuss wird ab Beginn des Monats der Antragstellung für höchstens fünf Jahre gewährt und jeweils am 1. eines Monats im Voraus ausbezahlt.