Umgesetzt wurde laut dem Follow Up-Bericht, den der Rechnungshof am Donnerstag veröffentlicht hat, insbesondere der Aufbau einer Fachaufsicht und eines Controllings der ärztlichen Tätigkeit in Justizanstalten. Durch die Beschäftigung eines ärztlichen und eines zahnärztlichen Chefarzts konnten außerdem Einsparungen erreicht werden.

Eine Ersparnis wurde auch durch die Inbetriebnahme des Forensischen Zentrums Asten erzielt: Die Ausgaben für die stationäre Behandlung von geistig abnormen zurechnungsunfähigen Straftätern in psychiatrischen Krankenanstalten sanken von rund 35 Mio. Euro 2009 auf rund 30 Mio. Euro 2013.

Gefordert wurde von den Prüfern auch die Verlängerung der 15a-Vereinbarung mit den Bundesländern über die Abgeltung stationärer medizinischer Leistungen durch öffentliche Krankenanstalten für Gefängnisinsassen. Dies geschah nun kürzlich im Zuge der Finanzausgleich-Verlängerung. Offen ist laut RH allerdings noch die Valorisierung aufgrund der zwischenzeitlich gestiegenen Krankenanstaltenkosten.

Derzeit beteiligen sich die Länder aufgrund dieser Vereinbarung mit 8,55 Mio. Euro jährlich - dieser Beitrag basiert noch auf den Krankenhauskosten des Jahres 2000. Aufgrund der inzwischen höheren Spitalskosten müssten es allerdings um rund 13 Mio. Euro pro Jahr mehr sein, stellte der RH fest.

Auch die Einbeziehung von Häftlingen in das Krankenversicherungssystem, Personalbemessungskonzepte für den Ärztlichen Dienst und den Pflegedienst sowie ein einheitliches Entlohnungsschema für Ärzte in der Vollzugsverwaltung waren laut RH zum Teil noch offen.