Die Vermögensveranlagung sei zwar nicht das Kerngeschäft der Sozialversicherung. Aufgrund der Höhe des von den Trägern vorgehaltenen Finanzvermögens von insgesamt rund 3,688 Mrd. Euro im Jahr 2012 hält der RH jedoch eine hohe Professionalität in diesem Bereich für notwendig. Hierfür brauche es zunächst klare gesetzliche Rahmenbedingungen.

Laut den Prüfern waren der Zweck und die angestrebte Höhe der Reserven der Sozialversicherungsträger nicht klar definiert, wodurch auch etwa die Laufzeiten unklar blieben. Zur Art der Veranlagung fehlte insbesondere die gesetzliche Klarstellung, dass neben der Erzielung von Zinsen auch die Sicherheit der Veranlagung wesentlich sei. Zusätzlich wird eine Präzisierung der Definitionen der erlaubten Anlageinstrumente und der Prozessvorgaben gefordert.

Alle drei geprüften Institute haben im Prüfzeitraum teilweise unzulässige Instrumente eingesetzt, heißt es weiters. Die AUVA verwendete strukturierte Produkte, bei denen die Rückzahlung der Nominale nicht gesichert war. AUVA und SVA setzten auch Fonds ein, bei denen ein aktiver Einsatz von Derivaten nicht ausgeschlossen war. Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse wiederum schloss eine Unternehmensanleihe und einen Immobilienfonds ab, bei dem (Immobilien-)Aktien nicht ausgeschlossen waren.

Mit Ausnahme eines Fonds bei der AUVA (40,16 Mio. Euro) waren die vom Gesundheitsministerium 2009 kritisierten, unzulässigen Anlageinstrumente zur Zeit der RH-Prüfung bereits bereinigt. 2008 kam es bei der SVA dabei zu Verlusten bei einzelnen Papieren (3,33 Mio. Euro), bei der AUVA auch in Summe über die Wertpapiere (27,09 Mio. Euro). Bei der OÖGKK war kein finanzieller Schaden entstanden.

Die Prozesse zur Vermögensveranlagung hält der RH in vielen Bereichen für "verbesserungsbedürftig" - vor allem brauche es etwa eine genauere Definition und Einhaltung der Entscheidungsbefugnisse. Da es an aussagekräftigen Berichtssystem fehlte, habe der Bund im Rahmen der Aufsicht auch keinen Überblick über Umfang, Art, Rechtmäßigkeit und Erfolg bzw. Risiken der Veranlagung bei den Sozialversicherungsträgern.

Die AUVA wies am Donnerstag Kritik des Rechnungshofs an ihrer Vermögensveranlagung zurück. So seien etwa die Veranlagungsrichtlinien in der Zwischenzeit bereits entsprechend den RH-Empfehlungen überarbeitet worden, hieß es in einer Stellungnahme.

Bei einem im Bericht angeführten Fonds über 40,16 Mio. Euro habe es sich im Jahr 2008 um einen Publikumsfonds gehandelt. Dieser sei damals nicht verkauft worden, da dies mit Verlusten verbunden gewesen wäre. Der Fonds wurde in weiterer Folge in einen Spezialfonds umgewandelt und sukzessive um alle nicht ASVG-konformen Bestandteile bereinigt. Heute sei dieser zu 100 Prozent ASVG-konform.