Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (zuerst FPÖ/danach ÖVP) hat im Rechtsstreit mit seinem Ex-Mitarbeiter Michael Ramprecht in der Buwog-Causa vor Gericht erneut eine Niederlage einstecken müssen. Das Bezirksgericht Innere Stadt Wien hat eine sogenannte "Impugnationsklage" abgewiesen, die Grasser gegen die Exekutionsbewilligung eingebracht hatte, mit der gegen ihn eine Geldstrafe verhängt worden war, weil er Ramprecht als "psychisch labil" bezeichnet hatte. Mit der neuerlichen Klage wollte Grasser die Exekutionsführung als unzulässig erklären.

Zuletzt hatte Grasser im Juli bereits den von ihm eingebrachten Rekurs gegen die Exekutionsbewilligung verloren. Gleichzeitig wurde damals die Geldstrafe für den Ex-Finanzminister wegen wiederholter Ehrenbeleidigung Ramprechts von 1.000 auf 5.000 Euro erhöht.

"Karl-Heinz Grasser möge zur Kenntnis nehmen, dass seine Versuche der persönlichen Diffamierung nicht erfolgreich sind und eine ordentlich arbeitende Justiz ihm die schon längst notwendigen Grenzen zeigt", kommentiert Michael Ramprecht in einer Aussendung heute Dienstag über seinen Anwalt Michael Pilz die Entscheidung des Bezirksgerichtes vom 31. Oktober.

Grasser kündigt Berufung an

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser wird gegen das jüngste Urteil im Rechtsstreit mit seinem Ex-Mitarbeiter Michael Ramprecht in der Buwog-Causa berufen, damit der abgewiesenen Klage stattgegeben werde. Dies kündigte sein Rechtsvertreter in dieser Sache, Rechtsanwalt Michael Rami, am Dienstag auf APA-Anfrage an.

"Herr Mag. Grasser wird gegen das Urteil fristgerecht Berufung an das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien erheben", so Rami. Weiters stellt der Rechtsvertreter klar, dass weder Grasser noch er behaupten würden, dass Ramprecht psychisch labil sei oder psychische Hilfe benötige.

Grasser hat laut Pilz noch die Möglichkeit, Berufung gegen dieses Urteil zu erheben. Er gehe aber davon aus, dass auch dieses Rechtsmittel nicht erfolgreich sein werde, so Pilz zur APA: "Grasser wird die 5.000 Euro wohl endgültig zahlen müssen" erwartet der Anwalt.