Bereits im Frühjahr 2009 hat Unterrichtsministerin Claudia Schmied (S) die Reform des Lehrerdienstrechts angekündigt, nachdem sie mit ihrem Plan, die Unterrichtsverpflichtung um zwei Stunden zu erhöhen, am Widerstand der Lehrervertretung gescheitert war. Die Abstimmung der Regierungsposition dauerte allerdings bis zum heurigen Frühjahr. Anfang Mai ist ein Trio aus Schmied, Finanzministerin Maria Fekter (V) und Beamtenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (S) in die bereits im Mai 2011 auf Beamtenebene gestarteten Verhandlungen eingestiegen und hat der Gewerkschaft ein 26-seitiges Papier mit Gesetzestexten, Punktationen und Positionspapieren als Verhandlungsbasis überreicht. Vor dem Sommer soll es eine Einigung über die Eckpunkte geben. Die Vorschläge der Regierung sehen nach APA-Informationen aus wie folgt:

GEHALT: Ab dem Schuljahr 2013/14 soll es 2.420 Euro brutto als Einstiegsgehalt für alle Lehrer geben, unabhängig von Schultyp oder Fach. Für Pflichtschullehrer (Volks-, Haupt- Sonder- und Polytechnische Schule) bedeutet das ein Plus von 400 bis 500 Euro, für Bundesschullehrer (AHS; berufsbildenden mittleren und höheren Schulen, BMHS) steigt das Einkommen beim Berufseinstieg damit um 200 Euro. Die bisher steile Gehaltskurve soll deutlich abgeflacht werden, das Einkommen über das gesamte Berufsleben gleichbleiben. Die bisherigen automatischen Gehaltssprünge alle zwei Jahre fallen, statt der bisher 17 oder 18 Gehaltsstufen soll es nur noch sieben geben, die in den letzten Jahren vor der Pensionierung anfallende Dienstalterszulage wird gestrichen. Der erste Gehaltssprung kommt erst nach 13 Jahren, nach 35 Jahren soll der Endbezug von 4.330 Euro brutto pro Monat erreicht sein. Das bedeutet ein Minus von 170 Euro für Pflichtschul- und minus 810 Euro für Bundesschullehrer. Je nach Schulstufe (Volksschule - Haupt-/Mittelschule/AHS-Unterstufe - Oberstufe), Fachunterricht und Zusatztätigkeiten werden Zulagen bezahlt. Die Gehälter werden jährlich entsprechend den von der GÖD ausverhandelten Gehaltserhöhungen valorisiert.

UNTERRICHTSZEIT: Die Normunterrichtszeit soll künftig 24 Unterrichtsstunden pro Woche betragen, wozu auch der Förderunterricht in der Tagesbetreuung zählt. Derzeit gilt für Pflichtschullehrer eine Unterrichtsverpflichtung von 20 bis 22 Wochenstunden, für Lehrer an Bundesschulen sind es 20 Wochenstunden. Die übrigen Aufgaben - von Vorbereitung über Korrekturen, Projekte, Schulentwicklung, Elterngespräche etc. - werden nicht als Arbeitszeit in die Unterrichtsverpflichtung eingerechnet, sondern mit fixen Geldbeträgen abgegolten.

ZULAGEN: Für die Arbeit an Volksschulen ist nur das Basisgehalt vorgesehen, für den Fachunterricht in der Sekundarstufe I (Haupt-, Sonder- und Polytechnische Schule, AHS-Unterstufe, Neue Mittelschule) gibt es Zulagen. Damit werden die an der Uni ausgebildeten AHS-Lehrer für den Unterricht in Unterstufenklassen künftig gleich viel verdienen wie die derzeit an den Pädagogischen Hochschulen (PH) kürzer ausgebildeten Lehrer der Sekundarstufe I. Mit der geplanten Reform der Lehrerausbildung sollen sie ja künftig gemeinsam auf den Beruf vorbereitet werden. Für den Unterricht in der Sekundarstufe II (AHS-Oberstufe; berufsbildende mittlere und höhere Schulen, BMHS) soll es höhere Zulagen geben, obwohl in der AHS-Langform in Unter- und Oberstufe derzeit dieselben Lehrer unterrichten. Neben der Schulstufe ist die Höhe der Zulagen auch vom Fach abhängig, für Schularbeitsfächer wie Sprachen oder Mathematik gibt es mehr Geld als etwa für Turnen oder Musik. Fixe Zulagen bringen außerdem etwa Zusatzaufgaben wie die Einführung junger Kollegen als Mentor.

BERUFSEINSTIEG: Der Eintritt der Pflichtschullehrer in die Schule soll künftig anders aussehen: Bei einer kaum verringerten Unterrichtsverpflichtung (22 statt 24 Stunden) werden sie die ersten zwei Berufsjahre von einem Mentor eingeführt und müssen in dieser Zeit auch Lehrveranstaltungen von 60 ECTS (das entspricht dem Arbeitspensum von zwei Semestern) an den Pädagogischen Hochschulen (PH) absolvieren. Für Pflichtschullehrer gab es bisher keine solche Induktionsphase. Bei den AHS-Junglehrern bleibt es bei dem einjährigen Unterrichtspraktikum, allerdings mit einer deutlich erhöhten Unterrichtsverpflichtung (22 statt 4 bis 8 Unterrichtsstunden) und PH-Lehrveranstaltungen im Umfang von 30 ECTS.